
In der zyprischen Jurisdiktion sind Firmen, die sich mit Finanzen befassen, sehr beliebte Mechanismen für Investoren. Hier fällt ein lokales Finanzinstitut, das hauptsächlich mit dem Halten, Verwalten und Anlegen von Wertpapieren beschäftigt ist (kurz CIF), unter die obligatorische Aufsicht von CySΕC. Dies ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 87 (I)/2017 über die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Investitionen und Marktplattformen durchsetzbar. Bei diesem Fall auf nationaler Ebene handelt es sich um die zypriotische Auslegung der Richtlinie 2014/65/EU über Marktplätze in Finanzinstrumenten. Das Genehmigungsverfahren für zyprische Wertpapierfirmen ist nicht schwierig. Nach der Autorisierung kann eine Firma ihre Angebote über Niederlassungen innerhalb der EΕA und der EU über das EU-Passsystem liefern.
Durch eine CIF-Lizenz erteilte Berechtigungen
- Annahme und Ausführung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente;
- Ausführung von Aufträgen auf Kundenwunsch;
- Vermögensverwaltung;
- Beratungsleistungen;
- Umgang mit eigenen Konten;
- Underwriting von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung solcher Instrumente;
- Betrieb von selbstregulierten monetären Handelsplätzen.
Bedingungen für die CIF Lizenzierung
Damit die Regulierungsbehörde eine Genehmigung für den Betrieb erteilen kann, muss ein Antragsverfahren durchgeführt und eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden, von denen die wichtigsten unten aufgeführt sind.
Die min. Kapitalbindung ist abhängig von der Art der gelieferten Angebote:
- Damit CIF wie oben erwähnt einen vollständigen Leistungsumfang liefern kann, beträgt die Mindestkapitalbedingung 730.000 €.
- Bei begrenzter Aktivität beträgt die Mindestkapitalbedingung 730.000 €.
- Für eine begrenzte CIF-Lizenz (Berechtigung zur Erbringung von Dienstleistungen außer dem Handel auf eigene Rechnung, beträgt die Mindestkapitalbedingung 125.000 €.
- Für Unternehmen außerhalb des Leistungsumfangs (Dienstleistungen umfassen Auftragsabwicklung, Portfoliomanagement und Beratung) beträgt die Mindestkapitalbedingung 50.000 €.
Ein Antragsteller sollte die regulatorischen Verpflichtungen erfüllen und die ordnungsgemäß vorbereiteten Unterlagen und Details zum Ausfüllen der Antragsunterlagen einreichen. Obligatorisch ist die Ausarbeitung von Grundsätzen, die in den Antragsunterlagen enthalten sein müssen und die einen Geschäftsüberblick, interne Kontrollen, AML-Richtlinien usw. umfassen. Es müssen einheimische Direktoren ernannt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um das Unternehmen im Finanzsektor zu führen. Ein Konto bei einer inländischen Bank muss eingerichtet werden, um das eingezahlte Kapital zu platzieren.
Nach Prüfung einer Anfrage erteilt die CySΕC der zypriotischen Wertpapierfirma die Zulassung, indem sie die Erbringung von Dienstleistungen gestattet. Im Allgemeinen dauert das Verfahren von der Aufnahme der Tätigkeit bis zur endgültigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde etwa 3-4 Monate.
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