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SEMI-Lizenz in Estland

Veröffentlicht:
August 6, 2024
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Die estnische Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten berechtigt Sie zur Einrichtung eines Zahlungssystems und wird auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags bei der estnischen Finanzaufsichtsbehörde erteilt.

Allgemeine Informationen über die Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland

Fintech ist eine schnell wachsende Branche, die jeden Tag mehr Unternehmer anzieht. In einer Zeit, in der die traditionellen Bankdienstleistungen in den Hintergrund treten, gewinnt das Online-Banking an Popularität und hat ein vielversprechendes Potenzial. Bislang florieren Unternehmen wie TransferWise, Paysera, Payoneer, Monese und Revolut.

Eine E-Geld-Genehmigung ermöglicht es Ihnen, Zahlungsdienste anzubieten und als Finanzinstitut aufzutreten. Die SEMI-Zulassung kann in der gesamten EU verwendet werden.

Die estnische Aufsichtsbehörde ist die Monetary Supervisory Authority. Um eine Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland zu beantragen, muss ein Antrag bei der Finanzaufsichtsbehörde gestellt werden, wie im PI- und EMI-Gesetz (MERAS) festgelegt.

E-Geld ist das digitale Äquivalent von Bargeld und kann auf Software oder Hardware basieren. Das E-Geld auf der Karte wird in der Regel auf einer Prepaid-Karte, einem E-Wallet oder einer Brieftasche gespeichert. Es kann auch auf einem Zahlungskonto gespeichert werden. Der rechtliche Rahmen für E-Geld wurde durch die Richtlinie 2000/46/EG geschaffen. Die E-Geld-Richtlinie 2 oder EMD2 wurde vor kurzem in dem Versuch verabschiedet, das System der Ausgabe von digitalem Geld zu modernisieren und zu erneuern.

Anforderungen an die Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland

Die allgemeinen Anforderungen variieren leicht von Land zu Land. Wenn Sie eine Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland erhalten möchten, lassen sie sich wie folgt zusammenfassen:

  • Aktien sollten eine unanfechtbare Geschäftsgeschichte haben
  • Die Vorstandsmitglieder müssen einen unanfechtbaren geschäftlichen Ruf haben und über die für die Leitung eines kleinen E-Geldinstituts erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Qualifikationen verfügen.
  • Ständige Vertretung in dem Land, in dem das Unternehmen eine Genehmigung beantragt
  • Audit ist obligatorisch
  • Angemessene Organisationsstruktur
  • Angemessene technische Organisation
  • Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Einhaltung der GDPR

Es gibt auch die Möglichkeit des Verkaufs einer kleinen E-Geld-Emittentenlizenz in Estland. Dabei handelt es sich um eine gebrauchsfertige Genehmigung, die Ihnen mit der professionellen Unterstützung unserer Experten zur Verfügung gestellt wird.

Minimale Kapitalanforderungen

Um eine Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland zu erhalten, muss das genehmigte Mindestkapital in Europa 20.000 Euro betragen. Der Geschäftsplan sollte auch das Dreijahresbudget des Unternehmens enthalten. Das Anfangskapital kann nicht aus Vermögenswerten gebildet werden. Um eine SEMI-Lizenz in Estland zu erhalten, muss außerdem die Finanzierungsquelle bestätigt werden.

Unternehmensaktivitäten mit einer Lizenz für kleine E-Geld-Institute in Estland

Wenn Sie darüber nachdenken, eine solche Genehmigung zu erhalten oder sich an den Verkauf von kleinen E-Geld-Emittenten-Lizenz in Estland, betrachten die wichtigsten Bereiche der Tätigkeit des E-Geld-Institut:

  • Geldtransfers;
  • Einzahlung und Abhebung von Bargeld;
  • Ausgabe von E-Geld;
  • Ausgabe von Überweisungsinstrumenten;
  • Zahlungsauslösedienst (PSD2);
  • Kontoinformationsdienst (PSD2);
  • Durchführung von Zahlungsvorgängen, bei denen Geldbeträge durch eine Kreditlinie für den Nutzer von Überweisungsdiensten gedeckt sind: Durchführung von Lastschriften, einschließlich einmaliger Lastschriften, Durchführung von Zahlungsvorgängen mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Gerät oder Durchführung von Überweisungen, einschließlich Daueraufträgen;
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung des Zahlungsvorgangs über ein beliebiges Telekommunikationsendgerät, ein digitales Gerät oder ein IT-Gerät erteilt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikationsnetzes oder des IT-Systems erfolgt, der nur als Vermittler zwischen dem Anbieter von Waren und dem Nutzer von Zahlungsdiensten auftritt.

Dokumente, die Sie benötigen, um eine Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland zu erhalten

  1. Eine Kopie der Satzung der Verwaltungsgesellschaft.
  2. Eine notariell beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags oder des Beschlusses zur Gründung einer Firma.
  3. Dokumente, die das Vorhandensein eines eingezahlten oder zahlbaren genehmigten Fonds bestätigen.
  4. Geschäftsplan. Vor allem die Beschreibung der Durchführung von Zahlungen und Überweisungen von elektronischem Geld.
  5. Um eine Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten in Estland zu erhalten, benötigen Sie den MERAS-Geschäftsplan
  6. Die Eröffnungsbilanz des Antragstellers und eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben (oder eine Gewinn- und Verlustrechnung am Ende des Monats) vor der Antragstellung.
  7. Eine Beschreibung, wie die allgemeinen MERAS-Forderungen zur Verwahrung von Kundenvermögen und zum Schutz der Kunden umgesetzt werden.
  8. Interne Regeln und Rechnungslegungsvorschriften in Übereinstimmung mit MERAS oder Vorschläge dafür.
  9. Angaben zu den Informationstechnologien, Sicherheitssystemen, Mechanismen und Kontrollsystemen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sein werden.
  10. Beschreibung der internen Kontrollen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie der Maßnahmen zum Schutz der Informationen über den Auftraggeber, die bei der Geldüberweisung übermittelt werden.

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