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Lizenz für elektronisches Geld in Estland

Europe, Estonia
Verkauf von kryptografischen Lizenzen
Veröffentlicht:
Februar 12, 2021
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E-Geld-Lizenz in Estland – EMI-Lizenz in Estland – EMI-Lizenz in Estland – PSP-Lizenz in Estland
Eine Lizenz für elektronisches Geld in Estland erhalten Sie, indem Sie einen Antrag sowie viele andere Dokumente bei der EFSA (Estnian Financial Supervision Authority) einreichen
EFSA – Die estnische Finanzaufsichtsbehörde vergibt Lizenzen an Unternehmen, die in Estland registriert sind und ihren Hauptgeschäftssitz in Estland haben.

Für den Handel mit Wertpapieren oder E-Geld ist es erforderlich, eine Lizenz für eine Investmentgesellschaft bzw. eine Lizenz für ein E-Geld-Institut zu erhalten.

Die Gesellschaft muss als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Estland registriert sein. Für die Erbringung von Dienstleistungen muss das Grundkapital der Investmentgesellschaft mindestens 50.000 Euro betragen, während das Grundkapital des E-Geld-Instituts mindestens 350.000 Euro betragen muss.

Es ist zu beachten, dass die Leiter eines regulierten Unternehmens die Due Diligence- und KYC-Anforderungen erfüllen müssen, dh über die entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung verfügen müssen (Lebensläufe und häufig auch Diplome müssen auf Anfrage der EFSA vorgelegt werden) Sie haben einen einwandfreien Ruf (keine Insolvenz, keinen Widerruf von Lizenzen, Strafregistern usw.).

Aktionäre, die eine bedeutende Beteiligung an dem Unternehmen erwerben oder daran beteiligt sind, müssen außerdem einen einwandfreien Geschäftsruf und ein sauberes Strafregister haben. Darüber hinaus wird die EFSA ihre Finanzlage bewerten.

Lizenzdokumente – Lizenz für elektronisches Geld in Estland

Um eine Lizenz bei der EFSA zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente und Informationen bereitgestellt werden (von denen einige für ein bestehendes Unternehmen relevant sein können, jedoch nicht für eine neu geschaffene juristische Person):

  • Memorandum oder Entscheidung;
  • Charta;
  • Ein Dokument, das das Vorhandensein des eingezahlten Aktienkapitals bestätigt (falls erforderlich);
  • Aktionärsliste (mit Definitionen der Aktien);
  • Angaben zu den Aktionären, denen die Beteiligung gehört (falls vorhanden);
  • Informationen über die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung (mit Einzelheiten);
  • Informationen über Unternehmen, an denen die Beteiligung des Antragstellers oder seines Managers 20% übersteigt (mit besonderen Merkmalen);
  • Informationen über den Prüfer des Antragstellers und die Person (en), die die interne Kontrolle ausübt (mit spezifischen Merkmalen);
  • Finanzinformationen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsberichte);
  • Dokumente, die die Höhe des Eigenkapitals zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers bestätigen;
  • Wenn sich die qualifizierte Beteiligung im Besitz einer ausländischen Einrichtung befindet, die der Finanzaufsicht unterliegt, eine von der Aufsichtsbehörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das angegebene ausländische Unternehmen über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt und die Kenntnis der Aufsicht besitzt Autorität, ihre Aktivitäten widersprechen nicht der aktuellen Gesetzgebung;
  • Geschäftsplan für drei Jahre;
  • Informationen zu IT-Systemen und -Ausrüstungen;
  • PCI DSS-Konformität nach Bedarf;
  • Beschreibung der Organisationsstruktur;
  • Unternehmensrichtlinien oder -verfahren;
  • AML-Regeln;
  • Regeln für die Aufbewahrung von Kundengeldern, die bei der Ausgabe von E-Geld eingegangen sind (falls zutreffend);
  • Andere interne Regeln, die für alle regulierten Unternehmen oder spezifischen Dienstleistungen relevant sind;
  • Ein Dokument, mit dem sich der Antragsteller verpflichtet, den im Garantiefondsgesetz vorgesehenen Einzelbeitrag zu zahlen (nur für die jeweilige Investmentgesellschaft).

Der Prozess zur Erlangung einer Lizenz für elektronisches Geld bei der EFSA dauert durchschnittlich 6 Monate.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1.000 EUR.
Die Kosten unserer Gebühren für die Registrierung eines Unternehmens in Estland, die Entwicklung von Anträgen, interne Regeln, Unterstützung bei der Erstellung eines Geschäftsplans, Einhaltung der KYC- und Due-Diligence-Verfahren, Unterstützung bei der Sammlung weiterer zusätzlicher Dokumente auf der Grundlage der Arbeitsteilung, Wir schätzen in der Regel vorläufig zwischen 28.000 und 35.000 Euro.
Zahlungsverfahren – 30% der Leistungskosten – Vorauszahlung;
40% der Dienstleistungskosten – nach Registrierung des Unternehmens und Vorbereitung aller Materialien für eine Lizenz bei der EFSA;
30% der Dienstleistungskosten – nach Vorlage der Lizenzbestätigung durch die EFSA.

Für den Fall, dass unser Unternehmen lange Diskussionen über Kundendienstleistungen, Regeln und Vorschriften und deren Kompatibilität mit dem Geschäft führt, müssen wir hierfür eine gesonderte Gebühr erheben. Wir erheben außerdem eine EFSA-Prozessgebühr (Beantwortung zusätzlicher Fragen der EFSA, Teilnahme an Sitzungen usw.) auf der Grundlage der Stundensätze.
Wenn Sie eine Lizenz für elektronisches Geld in Estland benötigen, eine Lizenz für ein Zahlungssystem in Estland (PSP – Payment Services Provider-Lizenz), helfen Ihnen unsere Spezialisten, schnell und effizient eine EMI-Lizenz in Estland zu erhalten.

Sie können auch ein Unternehmen in Estland mit einer Lizenz für elektronisches Geld kaufen. Schreiben Sie uns in das CRM-Formular und wir helfen Ihnen, eine EMI-Lizenz in Estland zu erhalten.

Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Lizenzierung von E-Geld zu erfahren, ein individuelles Angebot basierend auf Ihren Anforderungen und eine detaillierte Berechnung für den Erhalt einer Forex-Broker-Lizenz für Ihr zukünftiges oder bestehendes Unternehmen zu erhalten.
Um eine schnelle Beratung zu erhalten, schreiben Sie in das CRM-Formular unten auf der Seite, und unser Spezialist wird Sie online auf Ihre Frage beantworten.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sind für B2B-Geschäfte bestimmt. Die hier aufgeführten lizenzierten oder regulierten Unternehmen können von ihren jeweiligen Eigentümern oder Dritten zum Verkauf angeboten werden.

Das Unternehmen verkauft, erteilt oder bietet keine Lizenzen, Genehmigungen, Registrierungen oder die damit verbundenen regulierten Dienstleistungen an. Jede bestehende Lizenz, Registrierung, Genehmigung oder jeder Regulierungsstatus unterliegt weiterhin dem geltenden Recht und, falls erforderlich, der behördlichen Genehmigung, Meldung, dem Kontrollwechsel, der erneuten Registrierung oder anderen von der zuständigen Behörde auferlegten Verfahren.

Das Unternehmen agiert ausschließlich als unabhängiger Anbieter von Rechts-, Beratungs- und Transaktionsdienstleistungen und kann bei Due-Diligence-Prüfungen, Transaktionsstrukturierung, Dokumentation, Eigentumsübertragung, erneuter Registrierung und damit verbundenen rechtlichen oder regulatorischen Angelegenheiten behilflich sein.

Keine Auflistung stellt eine Finanz-, Anlage- oder Brokerberatung dar und ist keine Garantie dafür, dass eine Lizenz oder ein Regulierungsstatus von einem potenziellen Käufer übertragen, aufrechterhalten oder genutzt werden kann.

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