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Glücksspiellizenz in El Salvador

Veröffentlicht:
Juni 27, 2021

El Salvador ist ein Land an der Pazifikküste Mittelamerikas, hat eine attraktive finanzielle Leistungsfähigkeit und die Lizenzierung von Glücksspielen in El Salvador wird regelmäßig durchgeführt.

Die Entwicklungsstrategie basiert auf einer Politik der Offenheit für internationalen Handel und Investitionen, daher steht der Staat ausländischen Direktinvestitionen offen gegenüber.

Lizenzierte Dienste

Zeitrahmen: innerhalb von sieben Wochen.

Mindeststartkapital: 2.000 US-Dollar. Unternehmen mit einem solchen Kapital unterliegen einer Registrierungssteuer von 11,40 US-Dollar.

Überblick

Die häufigste juristische Person in El Salvador ist eine Limited Liability Company (LLC).

Es ist wichtig zu beachten, dass der Körperschaftsteuersatz in El Salvador 30% beträgt und auf das Gesamteinkommen des Unternehmens erhoben wird.

Die Körperschaftsteuer basiert jedoch auf einem Territorialprinzip und gilt für in El Salvador gelegene Waren, Aktivitäten und Kapitalanlagen sowie alle im Land erbrachten Dienstleistungen.

Obwohl es keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes eines Aktionärs gibt, ist zu beachten, dass bei der Zahlung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an einen Gebietsansässigen ein besonderer Quellensteuersatz von 25 % gilt.

Leistungen

  • Kleines Startkapital.
  • Online-Glücksspiele sind in El Salvador nicht reguliert.
  • Die Gerichtsbarkeit ist nicht auf der schwarzen Liste.

Wie man ein Glücksspielgeschäft in El Salvador gründet

Bedarf:

  1. Mindestens 1 Direktor (natürliche Person, keine Beschränkung der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes).
  2. Mindestens 2 Aktionäre (natürliche oder juristische Person, keine Beschränkung der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes).

Besteuerung

  • Einkommensteuer – 30%;
  • Steuer „Pago a Cuenta“ – 1,75% (monatlich als Vorauszahlung der Körperschaftsteuer gezahlt);
  • Mehrwertsteuer (MwSt.) – 13%;
  • Einkommensteuer für Gebietsfremde:
  1. Gebietsfremde: 5 % auf Dividenden, 20 % auf Zinsen, 20 % auf Lizenzgebühren.
  2. Gebietsfremde ohne Steuervorteile: 25 % auf Dividenden, 25 % auf Zinsen, 25 % auf Lizenzgebühren.

Anforderungen an die Rechnungslegung und Abschlussprüfung

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, ein externes Audit durchzuführen.
  • Jahresabschluss an die Handelskammer.
  • Jährliche Steuerprüfung in Abhängigkeit vom Einkommen des Unternehmens.

Ein lokales Büro ist ein Muss.

Ein registrierter Vertreter ist erforderlich. Das Unternehmen muss einen lokalen Verwalter ernennen, der seine Interessen beim Finanzamt von El Salvador vertritt, es kann sich um einen Einwohner oder einen Ausländer mit Wohnsitz in El Salvador handeln.

Eine Sekretärin ist erforderlich.

Name des Unternehmens.

  1. Die Buchstaben sind das lateinische Alphabet.
  2. Muss die Wörter „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder die Abkürzung „LLC“ enthalten.
  3. Verwenden Sie im Titel nicht die Namen staatlicher Körperschaften und lokaler Selbstverwaltungskörperschaften.
  4. Der Name des Unternehmens darf nicht im Widerspruch zu moralischen Normen stehen und auch hinsichtlich der Organisations- und Rechtsform, des Tätigkeitsbereichs nicht irreführend sein.
  5. Verwenden Sie keine Namen bestehender oder mit diesen identischer Unternehmen.
  6. Der Registrar hat das Recht, alle Namen abzulehnen, die er für unangemessen oder gegen das öffentliche Interesse hält.

Verfahren

Um die Erlaubnis zum Online-Glücksspiel in El Salvador zu erhalten, müssen Sie Folgendes tun:

  • eine Firmennamenreservierung beantragen;
  • beim Finanzministerium einen Antrag auf Erhalt der Registrierungsnummern des Zahlers der Einkommensteuer (NIT) und der Mehrwertsteuer (IVA) stellen;
  • Anmeldung im Rathaus;
  • Registrierung beim Hauptamt für Statistik und Volkszählung;
  • Registrierung bei der Handelskammer;
  • Eröffnung eines Bankkontos.

Erforderliche Dokumente

Um eine Genehmigung für ein Glücksspielunternehmen in El Salvador zu erhalten, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • eine notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses (von jedem Direktor oder Aktionär);
  • eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments, das die Wohnadresse bestätigt (z. B. die Stromrechnung für jeden Direktor);
  • Steueridentifikationskarte (NIT) – für jeden Aktionär (falls vorhanden);
  • Kontoauszug (jedes Direktors);
  • zwei Empfehlungsschreiben von Anwälten (für jeden Direktor oder Aktionär);
  • ausführlicher Lebenslauf mit Datum und Unterschrift des Antragstellers (für jeden Direktor oder Aktionär);
  • Hochschuldiplom:
  • eine Bescheinigung über keine Vorstrafen.

Handelt es sich bei dem Aktionär um eine juristische Person (Gesellschaft), ist Folgendes vorzulegen:

  • eine beglaubigte Kopie der Firmenregistrierungsbescheinigung;
  • Liste der Aktionäre;
  • eine Kopie des letzten Jahres-/Finanzberichts;
  • Apostillierte Zuverlässigkeitsbescheinigung (guter Zustand).

Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme können Behörden die Vorlage von Originaldokumenten verlangen, die die Einkommensquelle bestätigen.

Zusätzliche Dokumente können jederzeit vom Sekretariat oder der lokalen Bank angefordert werden, um bestimmte Informationen zu überprüfen und zu validieren.

Alle Unterlagen werden in Englisch bereitgestellt. Wenn die Dokumente nicht in englischer Sprache sind, muss ihnen eine notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Spezialisten von Eternity Law International.

Kontaktieren Sie bitte uns um weitere Informationen zu bekommen.

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