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Kryptowährungsbörse in Polen

Veröffentlicht:
Januar 23, 2023
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Jurisdiktionen in Ost- und Mitteleuropa entwickeln den Fintech-Sektor rasant und werden so zu einem vielversprechenden Markt für Unternehmen, die virtuelle Vermögenswerte austauschen. Vor fast einem Jahrzehnt, im Jahr 2014, lehnte die polnische Regierung die Anerkennung von Bitcoin als Währung ab, erklärte jedoch, dass Verträge, die auf seinem Index basieren, vollwertige regulierte Geldinstrumente seien. Virtuelle Währungen, obwohl nicht formal definiert, werden nicht als gleichwertig mit Fiat-Währungen angesehen, aber ihr Umlauf in Polen ist gesetzlich erlaubt. Daher gelten das Schürfen und der Kauf-Kauf von Krypto-Instrumenten als unzulässige Art von Betrieb. Aus diesem Grund wächst die Zahl der Kryptowährung Börsen in Polen immer mehr.

Überblick über den polnischen Rechtsrahmen

Um eine Kryptowährungsbörse in Polen einzurichten, müssen Unternehmer das Registrierungsverfahren bei offiziellen Institutionen durchlaufen und eine Betriebslizenz erhalten. Im Jahr 2017 galten der Handel, der Austausch und das Schürfen virtueller Währungen als identisch mit der Finanzintermediation, einer Tätigkeit, bei der eine institutionelle Einheit die Verantwortung für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten durch die Teilnahme an Zahlungen auf dem Markt auf eigene Rechnung übernimmt; Ein Finanzintermediär leitet Gelder von Verkäufern an Käufer weiter. Unternehmen können ihre Aktivitäten legal ausüben, müssen jedoch eine Lizenz für den Kryptohandel (polnischer OKVED-Code – 64.19.Z – SONSTIGE FINANZVERMITTLUNG) erwerben.

Lizenzierung des Kryptowährung Geschäfts in Polen

Da Polen ein EU-Staat ist, gilt neben dem nationalen Rechtsrahmen auch die EU-Gesetzgebung. Die Gerichtsbarkeit gehört zum Schengen-Raum, sodass die Einhaltung der Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für den Eintritt in den EU-Markt zwingend erforderlich ist. Um also eine gesetzliche Erlaubnis zum Betrieb mit virtueller Währung zu erhalten, muss ein Unternehmen für den Austausch von Kryptowährungen in Polen Folgendes tun:

  • Gründung einer Gesellschaft mit entsprechender Organisations- und Rechtsform – Sp. Z o. O. (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Ltd.) und S. A. (Spółka Akcyjna, Aktiengesellschaft) sind ideal für ausländische Investoren, abhängig von den geplanten Aktivitäten;
  • Eröffnung eines Handelskontos bei einer polnischen Bank und Einzahlung des Anfangskapitals – es ist notwendig, dass der volle Betrag bei der Gründung der Gesellschaft eingezahlt wird;
  • Rekrutierung von Mitarbeitern und Ernennung von Führungskräften mit einschlägiger Erfahrung und Ausbildung im Wirtschaftssektor;
  • Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Know-Your-Customer usw.;
  • Erstellung eines Plans für die nächsten Jahre und Erstellung von Dokumenten für alle betrieblichen Strukturen des Unternehmens.

Es ist wichtig, einen klar definierten Rahmen für die Aktivitäten einer Krypto-Börse zu schaffen, um ihre gute Position auf dem Markt und ihren ordnungsgemäß organisierten Betrieb zu bestätigen. Es sollte berücksichtigt werden, dass es auch viele lokale Aspekte gibt, die ebenfalls wichtig zu studieren sind. Beispielsweise verlangen Behörden von Unternehmen und Eigentümern, dass sie Einkünfte aus Kryptowährungen getrennt von anderen Einkünften deklarieren.

Unterstützung von Eternity Law International in allen Phasen der Unternehmensgründung

Die Anwälte von Eternity Law International werden bei der Gründung einer Kryptowährungsbörse in Polen und der Erlangung einer Lizenz dafür behilflich sein. Das Unternehmen bietet Mandanten rechtliche und organisatorische Unterstützung, bietet Beratungsdienste an, wählt die effizienteste Arbeitsweise und ein rentables Steuermodell. Unsere Anwälte stellen sicher, dass das Registrierungs- und Lizenzierungspaket und die zugehörigen Dokumente für Sie bereit sind, damit Sie die entsprechenden Genehmigungen beantragen können. Bitte kontaktieren Sie uns für detailliertere Empfehlungen für Ihr Unternehmen.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Krypto Unternehmen in dieser Jurisdiktion eröffnen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Unternehmenskaufs und -verkaufs sowie der Lizenzierung.

Sie können auch neue Angebote in den Kategorien „Vorratsgesellschaften“, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ sehen.

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