
Wenn es um den Einstieg in den deutschen Finanzmarkt geht, stellt sich für neue Unternehmen zunächst immer die Frage der Bankenregulierung in Deutschland: Braucht es eine BaFin-Lizenz für den Leistungsumfang? In der deutschen Rechtsprechung ist die BaFin die Regulierungsbehörde für den Finanzsektor, die eine Reihe von EU-Richtlinien und Verwaltungsvorschriften anwendet, um das reibungslose Funktionieren des Sektors zu gewährleisten. Um den geltenden Gesetzen zu entsprechen, sollten Unternehmen, die in den deutschen/EU-Markt eintreten, festlegen, ob sie eine Lizenz für die Führung ihres Unternehmens benötigen.
Wer braucht eine BaFin-Lizenz?
Die BaFin ist die Finanzregulierungsbehörde Deutschlands. Mittlerweile erfordert der Löwenanteil der Aktivitäten im Finanzbereich eine vorherige Lizenzierung durch diese Regulierungsbehörde. Kleine Spieler bieten manchmal Dienste an, für die sie eine Lizenz erhalten würden – ohne eine solche Genehmigung zu erwerben. Die Umsetzung dieser Praxis gilt als Verstoß gegen deutsches Recht und wir raten dringend, das Gesetz nicht zu umgehen. Die beste Möglichkeit, rechtliche Probleme mit der Regulierungsbehörde zu umgehen, besteht darin, die Berechtigung unter der Lizenzbedingung vor der Aufnahme des Betriebs in Deutschland zu bestimmen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass eine BaFin-Lizenz oft nur für bestimmte im Antrag des Unternehmens aufgeführte Angebote in Ordnung ist.
Kryptowährung Unternehmen und Crowdfunding Plattformen
Neben Banken und PSP müssen möglicherweise auch Kryptowährungs- und Crowdfunding-Unternehmen lizenziert werden. Dies unterliegt ihrer Geschäftsstruktur und dem Payment Services Supervision Act (ZAG). Die jüngsten Bestimmungen des deutschen Gesetzes verkündeten, dass virtuelle Währung nun als Finanzinstrument oder genau als Währungseinheiten klassifiziert wird. Wenn Sie professionell mit solchen Assets umgehen, dann benötigen Sie eine Lizenz. Dies bezieht sich auch auf die Gründung eines FinTech-Geschäfts in Deutschland.
Konsequenzen für den Betrieb ohne Lizenz
Betreibt eine FSP weiterhin eine unerlaubte Tätigkeit, wird das Unternehmen in der Regel durch ein Schreiben der Aufsichtsbehörde informiert. Die Erbringung von Dienstleistungen ohne die entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Folgen und Strafen für die betroffenen Unternehmen und die handelnden Personen nach sich ziehen:
- Schon das fahrlässige Handeln ohne Erlaubnis fällt unter § 54 KWG bzw. § 31 ZAG und ist entsprechend strafbewehrt.
- Ein Unternehmen oder eine Person, die solche Leistungen einmal ohne Genehmigung erbracht hat, ist nicht mehr als „zuverlässig“ anzusehen, was bei weiteren Versuchen, eine Genehmigung zu erhalten, zu Hindernissen führen kann.
- Marktteilnehmer, die im Wettbewerb stehen, können Unterlassungsklagen gegen nicht lizenzierte Unternehmen einreichen. Einem solchen Unternehmen wird dann per einstweiliger Verfügung oder mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro der Geschäftsbetrieb untersagt.
- Kunden können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn sie durch Dienstleistungen, die ohne Genehmigung erbracht wurden, einen Schaden erlitten haben. Nach dem „Schutzgesetz“ ist derjenige, der diesen Verstoß gegen das KWG begeht, schon aus diesem Grund schadensersatzpflichtig.
Wie viel kostet eine BaFin-Lizenz?
Die Preise für die Beantragung einer Erlaubnis sind unterschiedlich, je nachdem, für welche bestimmten Dienstleistungen oder Geschäfte eine Erlaubnis erworben wird.
In der Regel liegt die Gebühr für eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG zwischen 2.000 und 17.000 Euro für Dienstleistungen im Finanzbereich. Der Erwerb einer Erlaubnis für Bankgeschäfte kostet 5.000 – 20.000 Euro.
Wird die Erlaubnis nur für die Erbringung von
- Drittstaateneinlagenvermittlung,
- Devisengeschäfte,
- Rechnungsfactoring-Geschäft und
- Leasinggeschäft,
beträgt die BaFin-Gebühr 2.600 Euro. Ist ein Antrag umfangreich, kann die Gebühr auch höher ausfallen. Bei den Kosten für die Erlaubniserteilung sollten auch die Anwaltskosten und andere damit verbundene Zahlungen berücksichtigt werden.
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