
Der auf dem Gesetz basierende Mechanismus für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen wurde durch das zyprische Gesetz 87(I)/2017 eingeführt. Daher werden Derivate, die Kryptowährungen als Basiswert verwenden, jetzt ausdrücklich als Finanzprodukte anerkannt und gesetzlich abgedeckt. Eine solche Änderung erfolgte, nachdem die European Securities and Markets Authority (ESMA) CFDs auf Kryptowährungen als fin anerkannt hatte. Produkte unter MiFID II bereits im Jahr 2018 und anschließend autorisiert und überwacht ihre Anbieter in der gesamten EU.
Daher muss CySEC die Abgabe von Angeboten bezüglich fin ausdrücklich genehmigen. Vehikel wie Differenzkontrakte (CFDs), Optionen und Futures mit Kryptowährungen als Basiswert in und/oder aus Zypern. Diese Genehmigung erfolgt in Form eines CIF.
Das Rundschreiben wurde von CySEC veröffentlicht, um CIFs, die in Kryptowährungen investieren, Orientierung zu geben und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie sich an die relevanten Gesetze halten. CIFs müssen drei Bedingungen erfüllen, um innerhalb der Gerichtsbarkeit tätig zu werden.
Um mit Kryptowährungen handeln zu können, müssen CIFs zuerst die CySEC-Genehmigung einholen und dann genügend Bargeld aufbringen, um ihre Bitcoin-Investitionen zu decken. Im Wesentlichen müssen CIFs eine Eigenkapitalquote festlegen. Darüber hinaus müssen CIFs die Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungsinvestitionen angemessen managen. Die ersten drei Bestimmungen des Rundschreiben-Leitfadens erklären, wie CIFs das Kapital für Kryptowährungsinvestitionen genau bestimmen können. Die CySEC riet den CIFs ausdrücklich, ihre Risikomanagementsysteme regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Risiken ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat CySEC CIFs beauftragt, operative, Cybersicherheits- und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit dem Kryptohandel zu reduzieren.
Zypern hält sich an EU-Gesetze, einschließlich der MiFID, weil es Mitglied der EU ist. Dadurch kann die lizenzierte Firma das Single Passporting EU-Recht nutzen, um ihre Dienste in der gesamten EU zu bewerben und dort Niederlassungen und Vertretungen zu eröffnen, ohne mehr bezahlen zu müssen.
Registrierung einer zyprischen Wertpapierfirma
Nachfolgend die Voraussetzungen für die Bildung eines CIF:
- Eine lokale Gründung haben.
- 4 Direktoren, von denen 2 Führungskräfte und 2 – Nicht-Exekutive sein müssen; mindestens 3 von ihnen müssen Einwohner vor Ort sein; sie müssen über angemessene Kenntnisse und Qualifikationen verfügen und die „Passform und angemessene“ Prüfung der CySEC erfüllen.
- Zur Erfüllung der wesentlichen Aufgaben des Unternehmens werden hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Das Unternehmen muss über ein voll funktionsfähiges lokales Büro verfügen; die Anzahl der benötigten Mitarbeiter hängt von der gewählten Lizenz ab.
- Ein Mindestbetrag an regulatorischem Kapital ist ebenfalls erforderlich, um von der CIF autorisiert zu werden. Dieses Geld muss zu Beginn des Betriebs zur Verfügung stehen und während der gesamten lizenzierten Aktivität aufrechterhalten werden.
Die Kapitalbedingungen müssen erfüllt sein:
- CIF-Lizenz im Wert von 75.000 €;
- STP-Lizenz im Wert von 150.000 €;
- Market Maker Lizenz im Wert von 750.000 €.
Beantragung einer CIF-Lizenz (Cyprus Investment Firm)
Für die Beantragung einer Bewilligung ist der Antragsteller verpflichtet:
- Ein Unternehmensplan.
- Klare Richtlinien und Praktiken, die die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen garantieren.
- Eine unabhängige Compliance-Einheit mit qualifizierten Mitarbeitern.
- Interessenkonflikte müssen durch sorgfältige Organisation und Verwaltung eines CIF vermieden werden.
- Ein CIF ist verpflichtet, dem Investment Compensation Fund für Kunden beizutreten und seinen Pflichten nachzukommen;
- Ein CIF erfordert eine klare Risikopolitik, die von einer eigenen Risikomanagementeinheit ausgeführt und überwacht werden muss.
Wenn Sie an der Einrichtung eines CIF interessiert sind, kontaktieren Sie bitte unsere Spezialisten für weitere Beratung.
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