
Die Schweizer Regierung hat sich verpflichtet, den Mindeststeuersatz für eine Reihe von Unternehmen ab 2024 in Kraft zu setzen, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den G20-Mitgliedstaaten vereinbart wurde. Der Beschluss wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 genehmigt.
Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD und der G20 werden die neuen Regeln den Mindestsatz von 15 % für multinationale Unternehmen (MNK) mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro als Teil der internationalen Steuerreform festlegen. Während sich die neuen Regeln an multinationale Unternehmen richten, wird sich für lokale Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nichts ändern.
In Anbetracht der Komplexität der Materie, die letztlich eine Verfassungsänderung erfordert, wird die Behörde die Maßnahmen durch eine Verordnung einführen und erst dann eine Verfassungsänderung in die Wege leiten, die eine nationale Abstimmung erfordert, die voraussichtlich im Juni 2023 stattfinden wird. Damit wird das neue Steuersystem auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt, und durch die Verordnung wird sich der Staat jetzt dem neuen globalen System anschließen.
Der von der OECD vorgestellte Ansatz besteht aus zwei Arbeitsschritten (Zwei-Säulen-Lösung), wobei sich die erste Säule auf die Zuteilung von Gewinnen multinationaler Konzerne zu den Ländern des Marktes und die zweite Säule auf die internationalen Mindestgewinnbesteuerungsregeln bezieht.
Die erste Säule sieht die Schaffung einer neuen Regel für den Nexus durch die Umsetzung der internationalen Regeln für die Aufteilung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen zwischen den Ländern vor. Sie soll den sich wandelnden Geschäftsmodellen Rechnung tragen, einschließlich der Möglichkeit für Unternehmen, Geschäfte ohne einen physischen Sitz zu tätigen.
Die zweite Säule gilt für multinationale Unternehmen mit einem jährlichen Handelsvolumen von mindestens 750 Millionen Euro, die in jedem Land einen Mindeststeuersatz von 15 % erheben. Erhebt ein Land keine Steuern auf die jeweiligen inländischen Unternehmen zu diesem Satz, besteuern andere Länder die zu niedrig besteuerten Einkünfte.
Die wichtigsten Punkte zur Umsetzung der globalen Steuerreform in der Schweizer Gerichtsbarkeit
- Der Mindeststeuersatz wurde für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro festgelegt.
- Die Kantone werden zusätzliche Steuern erheben;
- Die zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen sind abhängig von den allgemeinen Regeln des nationalen Finanzausgleichs.
- Die Mindestbesteuerung gilt für Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz (ca. 200-300 Unternehmen) sowie für Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne (ca. 2.000 Unternehmen).
- Laut Finanzminister Ueli Maurer werden die inländischen Klein- und Mittelbetriebe von den Neuerungen nicht erfasst.
Zukunftsaussichten
Die Einführung eines Mindeststeuersatzes in der Schweiz erspart grossen Unternehmen zusätzliche Steuerverfahren in anderen Ländern. Die Schweiz sollte auch nicht auf Steuereinnahmen verzichten, auf die sie ein Anrecht hat. Zudem sorgen die Standortmassnahmen auf kantonaler Ebene dafür, dass die Schweiz günstige Bedingungen für die Führung eines Unternehmens bietet.
Da die Verabschiedung der Zwei-Säulen-Lösung erst kürzlich erfolgte, ist eine detaillierte Folgenabschätzung eines neuen Rahmens noch nicht möglich. Die Schweizer Verwaltung arbeitet jedoch eng mit den Kantonen, lokalen Regierungen und anderen interessierten Parteien zusammen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Steuervorschriften im Land zu gewährleisten und den Status der Schweiz als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten.
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