Zürich
+41 435 50 73 23Kiew
+38 094 712 03 54London
+44 203 868 34 37Tallinn
+372 880 41 85Riga
+371 665 550 51New York
+1 (888) 647 05 40Eine kleine E-Geld-Lizenz in Polen ist eine Lösung, die sich an Unternehmer richtet, die Überweisungsdienstleistungen als Teil ihrer Geschäftstätigkeit anbieten. Sie umfasst alle Handlungen, die für die Führung eines Kontos erforderlich sind, wie z. B. Einzahlungen oder Abhebungen, Überweisungen oder Geldtransfers. Im Falle von SEMI darf der durchschnittliche monatliche Betrag solcher Transaktionen 1.500.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.
Nach den Erläuterungen des Gesetzes kann ein SEMI als eine Einrichtung definiert werden – eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit, die keine juristische Person ist, der aber durch das Gesetz Rechtsfähigkeit verliehen wird -, die in das Register der Einrichtungen mit E-Geld eingetragen ist und Geschäftstätigkeiten ausübt, die Zahlungsdienste erbringen, mit Ausnahme der Einleitung von Zahlungsaufträgen oder des Zugriffs auf Kontoinformationen.
SEMI-lizensierte Unternehmen haben die gleichen Rechte wie reguläre Zahlungsinstitute. Sie können Zahlungsvorgänge sowohl online als auch offline durchführen.
Ein Institut kann innerhalb seines Bankkontos Unterkonten für seine Kunden eröffnen, was ihm die Möglichkeit gibt, Konten einzurichten. Die Kunden wiederum können Bargeld in den elektronischen Gegenwert der vom Unternehmen ausgegebenen Münzen und Banknoten umtauschen und diese auf ihrem Konto speichern.
Um eine SEMI-Lizenz in Polen zu erhalten, wird die KNF die Behörde unter anderem um eine Liste interner Dokumente und mehrere Erklärungen bitten:
Ein korrekt ausgefüllter und bezahlter Antrag auf Registrierung einer SEMI kann sowohl elektronisch als auch auf traditionelle Weise eingereicht werden.
Wenn der Antragsteller dieses Problem online lösen möchte, kann er die Plattform für elektronische Behördendienste über die Box des Amtes für Finanzaufsicht nutzen.
Der Antrag auf Registrierung eines SEMI kann jedoch auch per Post an die Adresse der polnischen Finanzaufsicht geschickt werden. Der Antrag kann auch persönlich im Büro der polnischen Finanzaufsichtsbehörde in Warschau eingereicht werden.
Im Rahmen seiner Tätigkeit kann ein SEMI alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Operationen durchführen. Insbesondere sind Bareinzahlungen und Abhebungen von Zahlungskonten möglich. Seine Arbeit ermöglicht es Ihnen, Geld auf das Konto des gewählten Anbieters zu überweisen und Geldtransaktionen durchzuführen.
Es ist wissenswert, dass ein SEMI in Polen, das eine Lizenz zum Verkauf hat, seine eigenen Zahlungsinstrumente ausgeben und mit ihrer Hilfe Zahlungsaufträge ausführen kann.
Ein kleines EWI kann die Gelder seiner Nutzer auf seinen Zahlungskonten halten. Es ist zu beachten, dass der Gesamtbetrag der pro Nutzer akzeptierten Gelder zu keinem Zeitpunkt den Gegenwert von 2.000 Euro überschreiten darf. Dieser Betrag wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Wechselkurses berechnet, der von der Polnischen Nationalbank am letzten Tag des vorangegangenen Monats bekannt gegeben wurde.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.