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Schweizer Vermögensverwaltung: Übersicht

Veröffentlicht:
August 8, 2024

Die Schweiz ist mit ihrer herausragenden Finanzmarktgeschichte eines der führenden Länder im Bereich der Vermögensverwaltung. Vermögensverwaltungsgesellschaften in der Schweiz bilden buchstäblich die Kernsäule ihres Finanzplatzes. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Besonderheiten dieser Branche herauszufinden.

Überblick über die Vermögensverwaltung in der Schweiz

Die Domäne der Vermögensverwaltung in dieser Gerichtsbarkeit umfasst mehrere Geschäftsmodelle: Große Banken, die als Vermögensverwalter agieren, koexistieren mit einer Vielzahl kleiner Nischenbeteiligter. Den Löwenanteil der Finanzindustrie stellen Vermögensverwaltungsgesellschaften mit beschränkter regulativer Aufsicht dar. Im Jahr 2020 änderte sich diese Bedingung jedoch mit der Einführung zweier Standardsetzer – FinIA und FinSA. Diese neuen Bestimmungen des Rechts ändern drastisch die Ebene der Verwaltung und Aufsicht der Tätigkeit der Vermögensverwalter, die jetzt unter der Zuständigkeit der rechtlichen Struktur sind.

Zu den aktuellen Themen im Schweizer Asset Management gehören eine Reihe regulativer Änderungen in der EU. Dementsprechend wird die Finanzgesetzgebung des Landes ständig geändert, um den in den EU-Staaten praktikablen gemeinsamen Normen zu entsprechen und die Sicherheit der Marktteilnehmer zu stärken.

Überblick über eine regulative Basis

Im Allgemeinen gibt es in der Schweiz keine einzige Lizenz, die alle Finanzierungsmöglichkeiten abdeckt. Einige Aktivitäten müssen lizenziert sein, während andere ohne obligatorische Berechtigungen implementiert werden können. Nach dem praktikablen Recht sind die Finanzorganisationen, die von der FINMA lizenziert werden müssen und unter ständiger Aufsicht der FINMA stehen:

  • Bankinstitute;
  • Versicherungen;
  • das Geschäft des Börsenmaklers;
  • Fonds-, Publikums- und Vermögensverwaltungs- und Treuhandgeschäfte.

Die schweizerische Gerichtsbarkeit ist kein EU- oder EWR-Mitglied, sondern Teil der Binnenmarktplattform. Daher bezieht sich das EU-Recht nicht direkt auf Geschäfte mit Finanzen, die in der schweizerischen Gerichtsbarkeit ausgeführt werden.

Die kürzlich eingeführte Regelung für die Verwaltung von Vermögenswerten ist ein Beispiel für die im Land umgesetzten regulatorischen Anpassungen, um den internationalen Vorschriften zu entsprechen. Das FinSA-Rahmenwerk ist eine bedeutende Änderung sowohl für lokale als auch für ausländische Unternehmen, die Kunden aus der Schweiz bedienen.

Die Erbringung der Schweizer Vermögensverwaltung erfolgt somit unter den vom FIDLEG vorgegebenen Bedingungen:

  • Kategorisierung der Kunden in institutionelle, professionelle und Einzelhandelssegmente;
  • die vollständige Einhaltung regulativer Verpflichtungen und organisatorischer Normen;
  • die Zugehörigkeit zu einer Ombudsstelle und
  • Registrierung von Kundenberatungsanbietern.

Ein weiterer interessanter Punkt ist die Frage der Retrozessionen, eine Kommission, die an Finanziers gezahlt wird, auch Vermittlungsgebühren, Schmiergelder und weiche Dollar genannt. Basierend auf den Fortschritten in den rechtlichen und regulatorischen Bereichen, die international auftreten, ändert der Schweizer Vermögensverwaltungssektor nun sein Vergütungssystem, um weniger abhängig von solchen Anreizen zu sein. Im Gegensatz zur derzeitigen EU-Verordnung sind Retrozessionen jedoch legitim, wenn auch begrenzter.

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