
Gemäß dem Gesetz kann eine juristische Person, die auf dem neuseeländischen Geldmarkt tätig ist, als Finanzdienstleister (FSP) registriert werden. Nach Erhalt des FSP-Status in Neuseeland ist die Institution berechtigt, die folgenden Tätigkeiten auszuführen:
- Portfolioverwaltung im Auftrag von Kunden;
- Durchführung von Geldtransferdiensten;
- Devisengeschäfte, Ausgabe von Zahlungsmitteln.
Nach Abschluss des Registrierungsverfahrens müssen FSPs eine entsprechende Genehmigung für ihren Betrieb – eine Registrierung – erhalten. Nach dem Gesetz müssen Institutionen, die Dienstleistungen in Neuseeland erbringen wollen, mindestens eine der unten aufgeführten sechs Genehmigungen erwerben.
Registrierung für:
- DIMS (discretionary investment management service);
- MIS (managed investment scheme);
- Derivate-Emittent;
- Crowdfunding-Dienste;
- P2P-Kreditvergabe;
- Unabhängiger Treuhänder.
Pflichten für FSPs in Neuseeland
- FSPs müssen jährlich einen Bericht beim Registrar einreichen und die erforderlichen Gebühren bezahlen. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldstrafe von bis zu 250.000 USD verhängt werden.
- FSPs sind verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse einzureichen.
- FSPs müssen die Regeln des DSR-Programms zur Streitbeilegung einhalten, es sei denn, ihre Kunden sind institutionelle Anleger oder vermögende Unternehmen.
- Für jedes Angebot müssen FSPs der neuseeländischen FMA Richtlinien mit Einzelheiten zu den angebotenen Vermögenswerten und Emittenten vorlegen.
- Vor der Erbringung von Dienstleistungen müssen FSPs einen klaren, für nicht professionelle Anleger verständlichen Investitionsplan entwickeln.
- FSPs müssen Aufzeichnungen über alle handelbaren Finanzanlagen führen und jährliche Prüfungen sicherstellen.
Verfahren zur Erlangung der FSP-Registrierung in Neuseeland
- Auswahl und Reservierung des Firmennamens.
- Unternehmensgründung.
- Steuerregistrierung.
- Eröffnung eines Bankkontos.
- FSP-Registrierung.
- Beantragung der Genehmigung.
- Beitritt zu einem Streitbeilegungssystem (DRS).
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