
Hier ist ein kurzer Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihre Auswahl zu treffen und alle Vorteile eines Unternehmens in der Tschechischen Republik zu realisieren.
Gründe für die Unterkunft Tschechische Republik
Im Vergleich zu den westeuropäischen Wettbewerbern bietet die Tschechische Republik eine stabile Wirtschaft mit ausgezeichneter Infrastruktur, eine sachkundige und vertrauenswürdige Arbeitskräfte und günstigere Löhne und Lebenshaltungskosten.
Die tschechische Regierung gewährt Unternehmen, die wichtige Dienstleistungen erbringen, großzügige Steuervorteile.
Ein konstanter Zufluss von Investitionen in das Land hat direkt zum stetigen Wachstum der tschechischen Wirtschaft beigetragen. Seit 2000 ist die tschechische Wirtschaft jährlich mit einem konstanten Tempo zwischen 1,5 und 4 Prozent gewachsen. Die Hauptursachen für diese Rate sind steigende Produktion und Direktinvestitionen aus dem Ausland.
Die ersten Phasen der Gründung eines Unternehmens in Prag
Bestimmung der rechtlichen Struktur Ihres Unternehmens
Nach der Entscheidung, ein Unternehmen in der Tschechischen Republik zu gründen, muss die rechtliche Art des Unternehmens bestimmt werden.
Die typischen Arten sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S R O )
- eine selbstständige Person (OSVČ)
- eine Aktiengesellschaft (A S )
Gründung von SRO (LLC) in Tschechien
Seit 2014 müssen Sie vor der Genehmigung der Gesellschaft zur Registrierung zur Gründung eines SRO Kapital deklariert haben. Damit die Regierung eine Registrierung genehmigen kann, muss diese Anforderung erfüllt sein.
Nicht-tschechische Staatsangehörige müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen, um ein Unternehmen zu gründen.
- Bankkonten
- Gewerbelizenzen
- Registrierte Unternehmer und leitende Angestellte
- Zertifizierungen, Genehmigungen und regulatorische Verpflichtungen
- Das Paket von Dokumenten besteht aus der eingetragenen Adresse des Unternehmens, Adresse des Eigentümers und Führungszeugnis
Zusätzlich müssen alle diese obligatorischen Dokumente übersetzt und zertifiziert werden. In diesem Fall wird Ihnen dringend empfohlen, die Dienste einer Firma in Anspruch zu nehmen, die auf die Gründung von Unternehmen in der Tschechischen Republik spezialisiert ist. Wir helfen Ihnen bei der Erfassung aller benötigten Daten und Dokumente.
Obligatorische Erklärungen
- Nach der Eintragung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik müssen alle offenen Steuerfragen innerhalb von 30 Tagen geklärt werden.
- Die Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik hat zwei Sätze. Der erste Satz von 21 % wird hauptsächlich auf Verkäufe und Dienstleistungen angewandt. Der zweite ist ein ermäßigter Satz von 15 %, der auf eine ausgewählte Gruppe von Waren, vor allem Grundnahrungsmittel, erhoben wird. Der dritte ermäßigte Satz wird auf Bücher, Kinderernährungsartikel und Arzneimittel erhoben.
Wenn der Jahresumsatz 1.000.000 Kronen übersteigt, ist eine Firma mit beschränkter Haftung verpflichtet, jährliche MwSt.-Berichte und -Erstattungen einzureichen. Zum Zwecke der Steuerverrechnung muss sich das betreffende Unternehmen registrieren lassen und eine MwSt.-Meldung einreichen, wenn es Geschäfte mit einem anderen EU-Land tätigt. Dieses Unternehmen muss auch dann eine jährliche MwSt.-Meldung einreichen, wenn sein Jahresumsatz weniger als 1.000.000 Kronen beträgt.
- Die Tschechische Republik ist das einzige Land, das eine Kfz-Steuer erhebt. Ein Unternehmen muss eine Kraftfahrzeugsteuer entrichten, wenn es beabsichtigt, Kraftfahrzeuge für berufliche Zwecke zu nutzen. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie ihre Fahrzeuge ausschließlich geschäftlich nutzen oder eine Kombination aus halbgeschäftlicher und halbprivater Nutzung. Die Kosten liegen zwischen 1200 und 1400 Kronen.
- Individuelle Steuer
Ein Unternehmen, das Nicht-Staatsangehörige beschäftigt, sollte das Problem des Wohnsitzes aus einkommensteuerlichen Gründen berücksichtigen. Die Ansässigkeit wird durch einen Zeitraum von mindestens 183 Kalendertagen bestimmt. Ein Nicht-Staatsbürger, der sich weniger als 183 Tage in der Tschechischen Republik aufhält, muss nur die Grundeinkommenssteuer an die Tschechische Republik und die Einkommenssteuer an sein Heimatland entrichten. Nicht-Staatsbürger, die sich mehr als 183 Tage pro Jahr in der Tschechischen Republik aufhalten, müssen den Steuersatz des Landes entrichten. Die Einkommenssteuer wird in der Regel an das Land gezahlt, in dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Für Länder, mit denen die Tschechische Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, können jedoch alternative Zahlungen geleistet werden.
- Nicht-EU-Bürger, die die Tschechische Republik für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen besuchen möchten, müssen ein Langzeitvisum beantragen. Der Antrag muss bei der tschechischen Botschaft von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers gestellt werden und einen Nachweis über die Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in der Tschechischen Republik, einen Nachweis über den Wohnsitz für die Dauer des Aufenthalts in der Tschechischen Republik und einen Nachweis darüber enthalten, dass der Antragsteller über genügend Geld verfügt, um die Lebenshaltungskosten in der Tschechischen Republik zu decken. Die antragstellende Person muss auch ein Arbeitsvisum beantragen, wenn sie kein EU-Bürger ist.
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