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So beantragen Sie eine EMI-Lizenz in der EU

Veröffentlicht:
August 8, 2024
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E-Geld ist eine digitale Form von Bargeld, die in der Europäischen Union als der Wert in Währung angesehen wird, der auf einem E-Medium aufgezeichnet und aufbewahrt wird. E-Geld wird von einem EMI nach Erhalt von Geldern von Kunden in einer Höhe bereitgestellt, die nicht unter dem bereitgestellten Geldwert liegt, und gilt als eine Form von Zahlungen durch andere Institute. Der Erhalt einer europäischen EMI-Lizenz ermöglicht nicht nur die Ausgabe von E-Geld in allen europäischen Ländern, sondern auch das Anbieten vieler Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzen in der EU.

Welche Befugnisse werden durch eine EMI-Lizenz erteilt?

Die Lizenz für ein EMI ermöglicht es einem Dienstleister, sich an den SEPA anzuschließen, wodurch es möglich wird, Zahlungen in EU-Währung zu niedrigeren Preisen und zu denselben Bedingungen praktisch in jedem EU-Mitgliedstaat durchzuführen und anzunehmen.

Nach dem Erwerb der EMI-Lizenz wird eine Einrichtung zur Erbringung der folgenden Dienstleistungen zugelassen:

  • Emission von elektronischen Geldern;
  • Ausgabe von Karten oder ähnlichen Finanzinstrumenten;
  • Bargeldabhebungen durch Kunden;
  • Bareinzahlungen durch Kunden;
  • Durchführung verschiedener Arten von Zahlungsvorgängen;
  • Durchführung von Geldtransfers;

Bereitstellung von Informationen über den Stand der Konten der Kunden usw.

Durch die Einleitung des Zulassungsverfahrens mit dem Ziel, als konformes Unternehmen tätig zu werden, hat ein Dienstleister die Möglichkeit, das Zulassungsverfahren bereits in den ersten Phasen der Gründung einer juristischen Person einzuleiten. Die notwendigen Schritte für den Erwerb einer Lizenz sind die folgenden:

  • Erfüllung der operativen Verpflichtungen für die EMI-Lizenz: Unternehmensgründung, Einrichtung eines Büros, Gestaltung der rechtlichen Struktur des Unternehmens;
  • Erfüllung der Kapitalbedingungen: Das Mindestkapital eines Unternehmens beträgt 350.000 EUR;
  • Die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung müssen über die für den Betrieb des Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen;
  • Einzelheiten über die im EWI-Betrieb eingesetzten IT-Systeme sollten offengelegt werden;
  • Vollständige Einhaltung der EU-Richtlinie (2015/2366), die Verpflichtungen für Unternehmen vorschreibt, die Finanzdienstleistungen (insbesondere Zahlungsdienstleistungen) anbieten.

In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren etwa drei Monate.

Wenn Sie beabsichtigen, als EMI-Unternehmen in der EU tätig zu werden und eine EMI-Lizenz erwerben möchten, wenden Sie sich bitte an uns und lassen Sie sich von unseren Anwälten beraten.

Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.

Unsere aktuellen Angebote finden Sie in den Kategorien „Kryptowährungen und Lizenzierung von Kryptowährungsgeschäften„, „Vorratsgesellschaften„, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf„.

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