Eternity Law International Nachrichten Registrierung und Erlangung der Genehmigung zur Eröffnung eines kleinen alternativen Investmentfonds in der EU

Registrierung und Erlangung der Genehmigung zur Eröffnung eines kleinen alternativen Investmentfonds in der EU

Veröffentlicht:
Januar 27, 2023

Der Alternative Investmentfonds (im Folgenden als „AIF“ bezeichnet) ist eine effektive Option für gemeinsame Anlagen und Beiträge in Aktien (sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte), Anleihen, Kryptowährungen, Immobilien und ähnliche wertvolle Vermögenswerte. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Registrierung für einen kleinen alternativen Investmentfonds und die damit verbundenen Einschränkungen.

Gesetzlicher und regulatorischer Rahmen für die Errichtung eines AIF

  • Ein richtig gebildeter AIF kann die Grundlage für einen Kryptowährungsfonds, Crowdfunding, Immobilien oder viele andere Fonds werden. Die Hauptpflichten für die Gründung eines Investmentfonds sind wie folgt:
  • Das verwaltete Vermögen des Fonds soll 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Es ist zwingend erforderlich, eine Gruppe zu gründen, die aus 2 juristischen Personen besteht, zu denen der Manager und der als Kommanditgesellschaft eingetragene Fonds selbst gehören, in der sowohl der Manager als auch die Partner den Status von Anlegern haben.
  • Die AMF kann keine Anteile an normale Bürger verkaufen, aber sie kann Anleger ansprechen, wenn das Angebot, einen Teil des Fonds zu erwerben, maximal 150 Personen aus EU-Mitgliedstaaten unterbreitet wird, die nicht ausschließlich Fachleute sind. Der Fonds kann den Kauf von Anteilen auch nur professionellen Anlegern anbieten. Diese Personen müssen Teile des Fonds in Höhe von mindestens 100.000 Euro in einer Rücknahme erwerben.
  • Listen der Investoren und die Höhe ihrer Beiträge werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
  • Die Haftung der Anleger ist ausschließlich auf ihre Einlage beschränkt.

Das Verfahren zur Erstellung eines AIF

Um ihre Tätigkeit ordnungsgemäß gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union aufnehmen zu können, muss die Stiftung das Registrierungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen, das die folgenden Schritte umfasst:

  • Firmen Registrierung

Der allererste Schritt besteht darin, eine juristische Person zu gründen, die die Cashflows der Institution kontrolliert und verwaltet. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen mindestens 2 Vorstandsmitglieder ernannt werden.

  • Beantragung der Erlaubnis zur Gründung einer Stiftung

Die Verwaltungsgesellschaft muss die entsprechende Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes einholen, in dem der Fonds eröffnet wird. Die Antragsprüfung dauert in der Regel 2 Monate.

  • Lizenzierung von Fondsmanagern

Neben der Beantragung einer formellen Registrierungserlaubnis muss der AMF-Manager auch eine Geldwäsche-Erlaubnis für ein Finanzinstitut beantragen.

  • Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister

Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde muss der entsprechende Eintrag über den Fonds im Handelsregister des Landes erfolgen, in dem er tätig ist.

Einschränkungen der Arbeit des Fonds

Einige Beschränkungen gelten für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Angebot von Fondsanteilen an Investoren. Dies ist je nach Rechtsprechung unterschiedlich, aber in einigen Ländern, wie Estland, schränkt das Gesetz die Fähigkeit der Stiftung ein, der Öffentlichkeit Angebote zu unterbreiten. Hierzulande gilt ein Angebot an einen Fonds unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen nicht als öffentlich:

  • Der Gesamtwert des Fondsangebots übersteigt innerhalb eines Jahres für alle europäischen Staaten 2.500.000 Euro nicht;
  • Das Angebot zum Kauf der Fondsanteile richtet sich ausschließlich an Anleger, die diese in einem gesonderten Angebot für mindestens 100.000 Euro erwerben;
  • Das Angebot zum Kauf von Anteilen des Fonds richtet sich nur an Anleger, unterscheidet sich jedoch in jedem Land;
  • Das Angebot zum Erwerb der Angebote des Fonds richtet sich an maximal 150 natürliche oder juristische Personen, die keine professionellen Anleger sind.

Wenn Sie Fragen haben oder einen kleinen alternativen Investmentfonds registrieren möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Unternehmenskaufs und -verkaufs sowie der Lizenzierung.

Sie können auch neue Angebote in den Kategorien „Vorratsgesellschaften“, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ sehen.

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