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Körperschaftssteuer in Rumänien

Veröffentlicht:
August 8, 2024
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Der Staat Rumänien ist ein großartiges Land für Unternehmertum. Vor der Gründung muss jeder Unternehmer über alle Besonderheiten der Handelstätigkeit im Land informiert werden. Eines der folgenreichsten Themen ist die Besteuerung von Unternehmen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 16% in Rumänien

Es wird als Abweichung zwischen allen Einnahmequellen und den Ausgaben bewertet, die zu diesem Einkommen geführt haben. Der daraus resultierende Betrag wird dem steuerpflichtigen Einkommen einbehalten, und die Abzugskosten werden darüber hinaus angewendet.

Wer muss die rumänische Körperschaftssteuer bezahlen?

  • Einheimische Unternehmen, die über eine oder mehrere Betriebsstätten in Rumänien Geschäfte tätigen, mit Ausnahme bestimmter Institute und Steuerzahler, die ausdrücklich im Steuergesetzbuch ausgewiesen sind;
  • Nichtansässige Firmen haben dort ihren Sitz oder Hauptsitz;
  • Nichtjuristische Personen, die vom Verkauf von Eigentum oder der Ausübung sonstiger Rechte profitieren;
  • In Bezug auf Immobilien in Rumänien, die unbeweglich sind;
  • Unternehmen, die nach europäischem Recht gegründet wurden und die Hauptniederlassungen in Rumänien haben.

Die minimale Unternehmenssteuer, die vom Gesamtgewinn des Unternehmens abhängt, ist

  • 2.200 RON für Einnahmen unter 52.000 RON.
  • 4.300 RON für einen Umsatz zwischen 52.001 und 215.000 RON.
  • 6.500 RON für einen Umsatz zwischen 215.001 und 430.000 RON.
  • 8.600 RON für einen Umsatz zwischen 430.001 und 4.300.000 RON.
  • 11.000 RON für einen Umsatz zwischen 430.000.001 und 21.500.000 RON.
  • 43.000 RON für Einnahmen über 129.000.001.

1 EUR = 4.843 RON (7. September 2022)

Steuer für Kleinstunternehmen

Juristische Personen, die einen Umsatz von weniger als 1.000.000 € erzielen, haben einen

  • 1% ermäßigter Steuersatz für Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer;
  • 3 % für Unternehmen ohne Arbeitnehmer.

Wichtig ist, dass die Unternehmensgründer keiner staatlichen oder lokalen Gemeinschaft angehören.

Das Unternehmen übt auf rumänischem Staatsgebiet keine lizenzpflichtigen Tätigkeiten aus.

Die rumänische Regierung teilte mit, dass die Summe von 1.000.000 € auf 500.000 € gesenkt wird und dass für die Inanspruchnahme der Kleinstunternehmensanreize mindestens eine Person erforderlich ist.

Außerdem ist dies entscheidend, um in den Genuss der Vorzugsbehandlung zu kommen. Ihr Unternehmen darf nicht in den Bereichen Bankwesen, Versicherungen, Ölraffinerie oder Glücksspiel tätig sein oder Finanz- und Rückversicherungsdienstleistungen anbieten.

Körperschaftssteuervorauszahlung (ACT)

Jedes Unternehmen in Rumänien muss jedes Jahr Körperschaftssteuer zahlen. Außerdem haben die Steuerzahler die Möglichkeit, die Häufigkeit der Zahlungen zu ändern und die Raten einmal in drei Monaten zu zahlen, indem sie die Sonderbehörden über ihren Plan informieren. Einige rumänische Steuerzahler haben auch die Möglichkeit, die übliche Körperschaftssteuer im Voraus zu zahlen. Nach der Anpassung des Verbraucherpreisindexes könnte dies alternativ als voraussichtliche vierteljährliche Gebühr in Höhe eines Viertels der vorherigen jährlichen Unternehmensabgabe berechnet werden. Anträge auf Steuervorauszahlungen müssen von Unternehmen mit Niederlassungen in Rumänien gestellt werden.

Steuervorteile für Unternehmen in Rumänien

Körperschaften, die ohne die Hauptabsicht der Gewinnerzielung gegründet wurden, und Vereine, die landwirtschaftliche, lehrende oder religiöse Zwecke verfolgen, sind von der Körperschaftssteuer befreit. Unternehmen, die in Rumänien Studien und Forschungen betreiben und Initiativen durchführen, die in der EU entwickelte Ideen unterstützen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % der zulässigen Kosten.

Doppelbesteuerungsabkommen in Rumänien

Die rumänischen Behörden haben mit anderen Staaten DBA abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit rumänischen Standorten Steuern auf den dort erzielten Gewinn zahlen müssen.

Mehrwertsteuer in Rumänien

  • Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 19%;
  • unter bestimmten Umständen beträgt er 5% für Lieferungen von Sozialwohnungen;
  • 9 % für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Getränken, medizinischer Versorgung sowie Veröffentlichungen und Lehrbüchern.

In Rumänien ist für die Abrechnung der Mehrwertsteuer eine Umsatzuntergrenze von 88.500 € pro Jahr erforderlich.

Liegt das Unternehmen über dem Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung, muss es die MwSt. auf alle Anzahlungen in Rechnung stellen, die es vor der Registrierung aus umsatzsteuerlichen Gründen für nach dem Registrierungsdatum gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen erhalten hat.

Die steuerliche Frist ist in der Regel der Kalendermonat. Für mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige, deren Vorjahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt, ist die Steuerfrist das Kalenderquartal. Wenn der Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, verschiebt sich der Steuerzeitraum auf den laufenden Monat.

Zur Berechnung ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen müssen die Steuerpflichtigen gründliche Aufzeichnungen führen.

Für viele ausländische Investoren, die in dieser Region der EU investieren wollen, ist Rumänien daher sehr attraktiv. Unternehmer aus anderen Ländern, die ein Unternehmen in Rumänien gründen möchten, profitieren von dem großen Angebot an kompetenten Arbeitskräften, die auf dem Markt verfügbar sind.

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