ICO-VERORDNUNG IN DER SCHWEIZ 2018
Am 16. Februar 2018 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Übersicht und Rechtsberatung für ICO-Organisatoren veröffentlicht.
Insbesondere weist der Service zu Recht darauf hin, dass die Gesetze und Regulierungen des Finanzmarktes nicht ausnahmslos auf alle ICOs angewendet werden können, daher wird die Notwendigkeit der Einhaltung regulatorischer Anforderungen im Einzelfall beurteilt.
Die FINMA hat auch die mittlerweile klassische Aufteilung von Token in 3 Typen vorgesehen:
1) Payment Token sind Synonyme für Kryptowährungen. Sie haben keine zusätzlichen Funktionen und können nur als Zahlungsmittel akzeptiert werden;
2) Utility-Token sind Token, die dazu bestimmt sind, digitalen Zugang zu einer Anwendung oder einem Dienst bereitzustellen;
3) Asset Token bedeuten die Möglichkeit, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, Erträge zu erzielen oder das Recht auf Dividenden oder Zinsen. In ihrer wirtschaftlichen Funktion ähneln Token dieser Art Aktien, Anleihen oder Derivaten.
Payment Token erfordern die Einhaltung der AML-Gesetzgebung, fallen aber nicht unter die Definition von Wertpapieren Utility Token sind nicht reguliert, können aber unter bestimmten Voraussetzungen als Wertpapiere anerkannt werden und Asset Token sind immer Wertpapiere, was entsprechende Verpflichtungen mit sich bringt, wie z Prospektpflicht Emissionen.
ICOs können auch mehrere der oben genannten Kategorien kombinieren. Die AML-Regulierung wird beispielsweise für Utility-Token gelten, die neben technischen Funktionen auch als Zahlungsmittel verwendet werden können.
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