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Geschäft und Leben in Kroatien

Veröffentlicht:
August 8, 2024

Kroatien zieht aufgrund seiner etablierten Infrastruktur, seines stabilen politischen Umfelds und seines günstigen Investitionsklimas internationale Investitionen an. Darüber hinaus könnte Kroatien ein großartiger Ort für kommerzielle Zwecke sein.

Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, ein fertiges Unternehmen oder eine Firma auf dem lokalen Markt zu kaufen, so dass es nicht notwendig ist, bei Null zu beginnen. So möchten wir „Kroatien Business und Life Guide“ für ein besseres Verständnis, wie man ein Unternehmer in Kroatien wird präsentieren.

Erlaubnis zum Leben in Kroatien

Die Gründung eines Unternehmens in Kroatien ermöglicht es dem Eigentümer, ein ganzes Jahr dort zu bleiben. Dennoch kann nur der Eigentümer des Unternehmens, der mindestens 51% seines Kapitals kontrolliert, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ausländer können eine Handelsgesellschaft, ein zivilrechtliches Unternehmen oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH/Aktiengesellschaft) eröffnen.

Das 2012 verabschiedete „Ausländergesetz“ (Zakon o strancima) regelt den Aufenthalt von Ausländern auf kroatischem Staatsgebiet.

Aufenthaltserlaubnis

Ein ausländischer Firmeninhaber kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Poslovna dozvola (Gewerbeschein) muss vorhanden sein.
  • Das genehmigte Kapital der Gesellschaft muss mindestens 13.210 € betragen.
  • Die Bilanz der Unternehmensaktivitäten muss positiv sein
  • Mindestens drei kroatische Staatsbürger müssen dort arbeiten (Einkommen über dem nationalen Durchschnitt).

Visum

Für Geschäftsreisen nach Kroatien ist ein kurzfristiges Schengen-Visum der Kategorie C erforderlich. Für die Einschreibung, die unbedingt erforderlich ist (3 Tage oder weniger vor der geplanten Reise), müssen Sie 70 € bezahlen. Für Angehörige anderer Staaten beträgt die Konsulargebühr 60 €. Die Visumagentur berechnet 26 € für ihre Dienstleistungen, wenn das Visum über sie erteilt wird.

Die Gültigkeitsdauer des Visums beträgt bis zu 90 Tage. Es hat eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.

 

Die für die Beantragung eines Geschäftsvisums für Kroatien erforderlichen Unterlagen sind:

  • ein Reisepass und eine Kopie der wichtigsten Seiten des Passes;
  • ein ausländischer Reisepass und eine Kopie der Vorderseite sowie etwaige frühere Visa;
  • ein Schreiben des Unternehmens oder des Arbeitgebers;
  • ein Geschäftsangebot aus Kroatien, falls ein solches verfügbar ist;
  • eine Kopie eines Auszugs aus dem kroatischen Unternehmensregister mit Informationen über die einladende Organisation und die Unterzeichner (ausgestellt nach sechs Monaten);
  • eine ausgefüllte und unterzeichnete Umfrage;
  • ein Foto des Musters, das installiert wurde
  • eine Bescheinigung des Verwalters, in der die Stelle, das Datum des Arbeitsantritts und der Lohn angegeben sind;
  • Bestätigung über die Anmietung einer Wohnung oder eines Hotelzimmers;
  • Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit;
  • Krankenversicherungsnachweis;
  • die Genehmigung für die Verwendung personenbezogener Daten.

Starten Sie ein Unternehmen in Kroatien

Um eine ausländische Gesellschaft in Kroatien zu gründen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen (bei in einem anderen Land ausgestellten Dokumenten müssen die Originalunterlagen und alle Kopien ins Kroatische übersetzt und notariell beglaubigt werden):

  • ein Duplikat des Gründerpasses;
  • Unterlagen zur Identifizierung des Namens, des nominellen Direktors und des rechtlichen Standorts der Firma, der angegebenen Tätigkeitsbereiche;
  • Unterlagen, die die Kapitalzuführung zulässiger Mittel belegen;
  • Quittungen für die Zahlung der notariellen und staatlichen Abgaben;
  • Angaben zu den Gründern (wenn sie juristische Personen sind, stellen sie ihre gesetzlichen Dokumente und die Entscheidung zur Gründung einer Tochtergesellschaft zur Verfügung).

Die wichtigsten Schritte:

  • Entscheidung über den Namen des Unternehmens, die Art seiner Tätigkeit und die Liste der Gründer.
  • Auswahl eines Notars und Buchhalters.
  • Bestimmung der rechtlichen Adresse des zukünftigen Unternehmens.
  • Einholung der OIB (Osobni identifikacijski broj – Persönliche Identifikationsnummer) jedes Gründers vom Finanzamt des Viertels;
  • Erwerb einer kroatischen Telefonnummer für die Kommunikation mit HITRO (ein Dienst der Regierung der Republik, der den Kontakt zwischen Einzelpersonen und Unternehmen und staatlichen Verwaltungsbehörden erleichtern soll);
  • Besuch von HITRO, Zahlung von Steuern an die Finanzagentur von Kroatien (FINA) und Einreichung von Unterlagen zur Registrierung eines Unternehmens;
  • Einholung der Personennummer eines Unternehmens (OIB);
  • Übernahme von Matični Broj (eine statistische Registrierungsnummer für eine Aktiengesellschaft);
  • Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer kroatischen Bank;
  • die Herstellung von Siegeln.

Die Anforderungen von Ausländern

  • Beschäftigung von mindestens 10 Nicht-EU-Bürgern, wenn es zwei Geschäftsführer gibt, und mindestens 3 Kroaten, wenn es nur einen gibt;
  • Ausländische Geschäftsführer erhalten ein Gehalt in Kroatien;
  • Die Beiträge der Gründer müssen nicht gleich hoch sein, aber ein beliebiger Prozentsatz ist akzeptabel.
  • Die Einlagen müssen der Höhe des genehmigten Kapitals in bar entsprechen. Eine Person, die als Direktor fungiert, muss ebenfalls mindestens 51 % des genehmigten Kapitals einzahlen;
  • Das Unternehmen muss außerdem eine lokale juristische Adresse haben;
  • Der Name des Unternehmens muss in kroatischer Sprache oder mit lateinischem Alphabet geschrieben sein;
  • Leitungsorgane in Form des Direktors und der Generalversammlung;
  • Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern oder Unternehmen, die genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen eine Beobachtungskommission einrichten;
  • Ausländische Staatsangehörige, die als Geschäftsführer ausländischer Gesellschaften tätig sind, müssen eine Arbeitsgenehmigung in Kroatien besitzen;
  • Führung eines Registers der Unternehmensbeteiligten.

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