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OECD – Cookinseln

Veröffentlicht:
April 14, 2021
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Heute, am 28.10.2016, unterzeichnete Andrew Haig, interner Steuereintreiber der Cookinseln, am OECD-Hauptsitz in Paris das multilaterale Übereinkommen über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuerfragen.
Das Übereinkommen ist bei weitem das mächtigste Instrument für die internationale steuerliche Zusammenarbeit.
Es bietet alle Formen der administrativen Unterstützung in Steuerangelegenheiten: Informationsaustausch auf Anfrage, spontaner Austausch, automatischer Austausch, die Möglichkeit, Steuerprüfungen im Ausland durchzuführen, gleichzeitige Steuerprüfungen und Unterstützung bei der Erhebung von Steuern.
Dies garantiert umfassende Garantien für den Schutz der Rechte der Steuerzahler.
Diese Konvention wird es den Cookinseln zusammen mit dem multilateralen Abkommen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen, das die Cookinseln im Oktober 2015 unterzeichnet haben, ermöglichen, ihren Verpflichtungen zum Austausch solcher Informationen bis 2018 nachzukommen.
Die Konvention kann auch als sofortige Umsetzung der Transparenzmaßnahmen der OECD / G20 im Rahmen des BEPS – Base Erosion Profit Shifting-Projekts verwendet werden, dessen Kern die Definition von 15 Kriterien für die Einkommensgenerierung ist, auf deren Grundlage daraus geschlossen werden kann ob es zu einer Nichtzahlung oder zu einer teilweisen Erosion der Steuerbemessungsgrundlage gekommen ist. Steuern.
Das Projekt sieht den Austausch von Steuerinformationen von Land zu Land sowie die gemeinsame Entscheidungsfindung gemäß dem BEPS-Projekt vor. Die Konvention ist auch ein wirksames Instrument im Kampf gegen illegale Finanzströme.
Das Übereinkommen wurde 1988 von der OECD und dem Europarat gemeinsam entwickelt und 2010 als Reaktion auf die Forderung der G20 geändert, es an die internationalen Standards für den Informationsaustausch anzupassen und für alle Länder zu öffnen, um so die Entwicklung sicherzustellen des Landes, so dass sie von einem transparenteren Umfeld profitieren können.

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