NEUE REGELN DER KRYPTOWÄHRUNG IN ESTLAND
Am 03.10.2020 ist das neue Gesetz über Krypto-Lizenzinhaber in Kraft getreten.
Wichtige Punkte:
- Die beiden bereits vorhandenen kryptografischen Lizenzen werden zu einer einzigen Lizenz für einen virtuellen Währungsdienstanbieter zusammengeführt.
- Das genehmigte Kapital muss mindestens 12.000 Euro betragen und ist vollständig eingezahlt.
- In Estland ist ein physisches Büro erforderlich.
- Das Vorstandsmitglied / Compliance Officer muss in Estland ansässig sein.
- Das Zahlungskonto muss bei einem EMI / PI mit Sitz in Estland oder einem EWR-Land eröffnet werden, das grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringt oder eine Zweigniederlassung in Estland hat. Unternehmen, die vor dem 10.
März 2020 zugelassen wurden, müssen die neuen Anforderungen bis zum 01.07.2020 erfüllen.
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