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E-Geld-Institut, Struktur und Fähigkeiten

Veröffentlicht:
Juli 23, 2021

EMI – ein E-Geld-Institut – bietet im Vergleich zu Zahlungsinstituten, die mit sofortiger Verarbeitung von Zahlungstransaktionen arbeiten, die Möglichkeit, Zahlungsdienste verschiedener Art in einem größeren Umfang anzubieten. Wenn EMI in einem der EU-Mitgliedsstaaten lizenziert ist, eröffnet dies den Weg, Dienste ohne zusätzliche Einschränkungen und unter Einhaltung etwaiger Anforderungen im Rest der Europäischen Union anzubieten. Darüber hinaus stehen einem solchen EMI alle Vorteile des Gemeinsamen Marktes zur Verfügung.

Was sind die Unterschiede zwischen einem E-Geld-Institut und einem Zahlungssystem?

Die Europäische Zentralbank definiert E-Geld oder E-Geld als eine elektronische Speicherung von Geldern auf einem digitalen Gerät, das andere Personen als der Emittent von E-Geld für Zahlungen verwenden können. Das System funktioniert als vorausbezahltes Inhaberinstrument, das keine Bankkonten in Transaktionen einbeziehen darf. Die Richtlinie 2009/110/EG hat den rechtlichen Rahmen für die Ausgabe von E-Geld innerhalb der EU geschaffen.

Der wesentliche praktische Unterschied zwischen einem Zahlungsinstitut (PI) und E-Geld besteht darin, dass E-Geld-Institute zusätzlich zu allen von PI angebotenen Dienstleistungen auch E-Währung ausgeben können. Somit hat ein E-Geld-Institut das Recht, die Gelder seiner Kunden viel länger aufzubewahren, als es normalerweise von Zahlungsinstituten erlaubt ist. Eine E-Geld-Lizenz bietet die Möglichkeit, Zahlungskarten, E-Wallets und andere Instrumente auszugeben, die die Speicherung von Benutzergeldern erfordern.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde Litauen zur führenden europäischen Jurisdiktion mit den meisten Lizenzen für E-Geld-Institute.

Warum ist Litauen die Gerichtsbarkeit Nummer 1 für die Lizenzierung von E-Geld-Instituten?

  • Diese Gerichtsbarkeit stellt keine besonderen Anforderungen für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und ihre Direktoren hinsichtlich des Wohnsitzes in Litauen oder Europa insgesamt.
  • Der Lizenzierungsprozess nimmt sehr wenig Zeit in Anspruch.
  • Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie kein Unternehmen gründen und Kapital einfrieren.
  • Alle erforderlichen Unterlagen können in englischer Sprache eingereicht werden.
  • Ein E-Geld-Institut in Litauen kann individuelle IBAN-Konten bereitstellen.
  • Möglichkeit des direkten Zugangs zu SEPA – dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum über das Zahlungssystem CENTROlink. Dieses System wird von der Zentralbank von Litauen verwaltet.
  • Client-Verifizierungssystem aus der Ferne. Spezielle Technologien, die für die Remote-Verifizierung von Kunden entwickelt wurden, ermöglichen die Eröffnung eines Kontos ohne die tatsächliche Anwesenheit einer Person.
  • Die Institution kann Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten, ohne dass eine zusätzliche Lizenz erforderlich ist.
  • Verfügbarkeit eines speziellen Visums für Unternehmer, die in Litauen innovative Geschäfte tätigen und Bürger von Ländern außerhalb der EU sind.

Das Leistungsspektrum, das ein E-Geld-Institut erbringen kann

Ein E-Geld-Institut mit einer Lizenz ist die Möglichkeit, Kunden mehr Dienstleistungen anzubieten und sich nicht nur auf die sofortige Verarbeitung von Zahlungen zu beschränken. Insbesondere stehen diesen Einrichtungen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Gutschrift von Bargeld auf das Konto;
  • Abhebung von Geldern;
  • Durchführung von Zahlungstransaktionen, einschließlich Überweisung von Geldern auf das Konto des Zahlungsdienstleisters vom Nutzer und umgekehrt, sowie Lastschriftverfahren, Transaktionen, die mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Gerät durchgeführt werden, Überweisungen und Daueraufträgen;
  • Durchführung von Zahlungstransaktionen mit Deckung des Guthabens des Benutzers durch einen Kreditrahmen sowie Lastschriftverfahren, Transaktionen, die mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Gerät durchgeführt werden, Überweisungen und Daueraufträgen;
  • Dienstleistungen für den Empfang und die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten;
  • Zahlungsauslösedienste;
  • Ausgabe von elektronischem Geld;
  • Informationsdienst über das aktive Konto des Benutzers.

Litauen hat die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie – PSD2 – bereits umgesetzt. Gemäß dieser Richtlinie steht ein Zahlungsauslösedienst zur Verfügung, d. h. die Auslösung eines Zahlungsvorgangs von einem Kundenkonto auf Anfrage einer Person, die ein Konto bei einem anderen Zahlungsdienstleister besitzt.

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