
Der E-Commerce-Sektor gewinnt weltweit an Dynamik, und der europäische Markt ist keine Ausnahme. Um in dieser Region erfolgreich zu arbeiten, können Sie in der Republik eine AEMI-Genehmigung erhalten. Der Inhaber einer solchen Erlaubnis kann seine Tätigkeit in allen Ländern der EU frei ausüben.
Vorteile des Landes
Die Erlaubnis, als E-Geld-Emittent zu arbeiten, gewährt Zugang zum monetären Sektor des Wirtschaftssystems. Der Vorteil des Landes besteht darin, dass das Topmanagement keine besonderen Anforderungen an den Aufenthalt im Land stellt.
Auch ein Nichtansässiger kann ein Unternehmen leiten. Gleichzeitig ist die Politik der Regierung insgesamt recht loyal gegenüber ausländischen Investoren, die Verwaltungen gehen auf die Bedürfnisse von Neuunternehmern während des Verfahrens zur Erlangung einer Lizenz ein (sie bieten kostenlose Beratungen und eine vorläufige Bewertung der Unterlagen).
Die Einkommenssteuer und die staatlichen Lizenzgebühren sowie die jährlichen Lizenzgebühren für Fintech-Unternehmen gehören zu den niedrigsten in der Region. Darüber hinaus erhebt die Hauptstadt des Landes keine Kommunalsteuer von neuen Fintech-Unternehmen.
Nach der aktuellen Gesetzgebung kann eine Partei mit dem Status eines Emittenten digitaler Währungen:
- Geldmittel auf tatsächliche Konten einzahlen;
- Dienstleistungen für die Abhebung von Geldern anbieten;
- Überweisungen tätigen und Gelder zwischen Konten transferieren;
- Debit- und Kreditüberweisungen vornehmen;
- Zahlungsinstrumente ausgeben und Acquiring anbieten.
Alle Transaktionen werden elektronisch mit Hilfe von Telekommunikationsgeräten (Computern) durchgeführt.
Anforderungen für eine AEMI-Genehmigung in der Tschechischen Republik
Für die AEMI-Genehmigung in der Tschechischen Republik gelten besondere Bedingungen:
Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für E-Geld erfolgt nach den Regeln der Republik unter Berücksichtigung der Anforderungen der PSD2-Richtlinie. So wird die Genehmigung nur an juristische Personen erteilt, die als Handelsunternehmen eingetragen sind und einen physischen Sitz oder eine Repräsentanz im Land haben. Das Mindestvermögen von Emittenten elektronischer Gelder, um eine vollständige Genehmigung zu erhalten, beträgt 350.000 EUR. Weitere Anforderungen sind:
Vorlage eines Pakets von Dokumenten über die juristische Person (Gründungsvertrag und Satzung, Eintragungsbescheinigung usw.) und eines detaillierten Plans für mindestens 3 Jahre;
Bestätigung der Kompetenz der Direktion – die Leitung muss nachweislich über Berufserfahrung im Bereich der digitalen Valutas verfügen;
Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Werte und persönlichen Daten der Kunden – einschließlich der GDPR-Vorschriften, wenn Daten von in der EU ansässigen Personen verwendet werden;
Erstellung einer Beschreibung der Politik und der Anweisungen zur Verhinderung des Waschens von kriminellen Erträgen (zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung);
eine Beschreibung der technischen Mittel, die den Betrieb des Systems gewährleisten, usw. vorlegen.
Vergünstigungen, die AEMI anbieten könnte
- Eröffnung und Führung von E-Geld-Konten/Zahlungskonten für ihre Kunden – juristische und natürliche Personen (einschließlich der Zuweisung von IBAN);
- Bereitstellung eines Rechtsrahmens für einen einheitlichen Überweisungsmarkt;
- Finanzinstrumente ausgeben, einschließlich Prepaid- und Debit-Karten;
- Geldüberweisungen ohne Kontoeröffnung vornehmen (Remittance);
- Annahme von Zahlungen zugunsten Ihrer Kunden auf verschiedene Weise, einschließlich Zahlungen von Bankkarten, Überweisungen, SWIFT-Zahlungen.
- Bieten Sie Internet-Acquiring-Favoriten an;
- Währungsumtausch;
- Dienstleistungen zur Einleitung von Überweisungen;
EMI wird von der Staatsbank der Tschechischen Republik ausgestellt, und zwar nur für Unternehmen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik registriert sind.
Personelle Anforderungen:
Lokales Personal ist für die Registrierung einer Lizenz für autorisiertes E-Geld in der Tschechischen Republik nicht erforderlich.
Die Firma sollte über einen Geschäftsführer, einen Buchhalter und eine verantwortliche Person verfügen, deren Qualifikationen der erteilten Genehmigung entsprechen.
Anforderungen an das Büro:
Ein lokales Büro ist nicht erforderlich, damit Sie eine AEMI-Lizenz in der Tschechischen Republik erhalten können.
Vorzulegende Papiere
- Statutarische Papiere und Unterlagen zur Eintragung des Unternehmens.
- Detaillierter Geschäftsplan.
- Verkaufsplan für die nächsten 3-5 Jahre.
- Investitionsplan.
- Audit-Plan.
- Marketingplan.
- Beschreibung der Entwicklungsstrategie des Unternehmens.
- Dokumente, die die Herkunft des eingebrachten Kapitals als genehmigtes Kapital bestätigen.
- Dokumente, die Informationen über die Firmengründer bestätigen.
- Dokumente zur Bestätigung der beruflichen Qualifikationen der Geschäftsführer.
- Kontoauszüge des Unternehmens für die letzten 36 Monate.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erlangung der AEMI in der Tschechischen Republik für den Verkauf
- Vorbereitung eines Pakets von Papieren.
- Gründung einer juristischen Person, Eintragung einer Adresse und Eröffnung eines Büros.
- Ausfüllen der Formulare, einschließlich des organisatorischen Rahmens, des Geschäfts- und Finanzplans für 3 Jahre, der IT-Sicherheitskontrolle.
- Eröffnung eines Bankkontos, Erlangung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vereinbarung mit einer Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Einreichung des Antrags, Bekanntgabe der Entscheidung durch die Bank der Republik.
Sie können sich auch in unserer Firma beraten lassen, um alles über die AEMI-Genehmigung in der Tschechischen Republik für den Verkauf zu erfahren.