Besonderheiten der ICO-Regulierung in der Schweiz. Die Liste der Staaten, die Kryptowährung und ICO-bezogenen Projekten treu sind, wird durch die Schweiz ergänzt, in der die gesetzliche Regelung des Kryptowährungsmarktes gut entwickelt ist.
Für die Zwecke der Studie führten die befugten Personen der Stadt Zug Zahlungen innerhalb des Kantons mit Bitcoin ein. Aufgrund der Entstehung einer Vielzahl von Innovationen bei ICOs und Technologien im Bereich der Blockchain unterliegt der Rechtsrahmen des Landes jedoch weitgehend Änderungen und Anpassungen.
Lizenzierung von Krypto-Börsen in der Schweiz
Ebenso wie im Rest der Welt bezieht sich die Registrierung von Krypto-Börsen auf Unternehmen, die Dienstleistungen finanzieller Art erbringen. Die Überwachung des Kryptowährungsaustauschs wird von der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA, einer der größten Aufsichtsbehörden der Schweiz, durchgeführt.
Krypto-Börsen können in der Regel die Genehmigung zur Durchführung solcher Aktivitäten oder eine Banklizenz erhalten. Institute, die Finanzintermediation betreiben und den entsprechenden Status haben, benötigen keine FINMA-Genehmigung, haben jedoch die Möglichkeit, Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation zu werden.
Merkmale einer Banklizenz
Von Unternehmen oder Krypto-Börsen, die ihre Dienste offen anbieten und darauf abzielen, Gelder in Form von Investitionen anzunehmen, wird erwartet, dass sie eine Banklizenz erhalten. Die Liste der Bedingungen für verschiedene Institute kann jedoch unterschiedlich sein.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Betrag des genehmigten Kapitals 1 Million Franken nicht unterschreiten darf, und die Lizenzierung einer Kryptowährung dauert etwa 6 Monate.
Die häufigsten Anforderungen sind:
- Die Zahlung des Vermögens erfolgt auf die persönlichen Kundenkonten der Institute.
- Die Haupttätigkeit eines Finanzinstituts zielt darauf ab, Handelsgeschäfte mit Wertpapieren durchzuführen.
- Die Anzahl der Einleger beträgt mindestens 20, die Anzahl der Einlagen stammt aus 1 Million Schweizer Geldeinheiten.
Lizenzierung von FinTech-Institutionen in der Schweiz
Für Teilnehmer mit Einzahlungen von weniger als 1 Million Franken ist es ab August 2017 in der Schweiz gestattet, Aktionen im Zusammenhang mit Kryptowährung ohne festgelegte Lizenz durchzuführen, sofern die Gültigkeitsdauer dieser Einzahlungen mindestens 60 Kalendertage beträgt.
Dies ist eine der vielen Lockerungen in der ICO-Regulierung. Darüber hinaus wird derzeit aktiv darüber diskutiert, FinTech-Unternehmen die Erlaubnis zu erteilen, Kapitalinvestitionen von höchstens 100 Millionen Franken anzunehmen.
In der gegenwärtigen Periode ist die Anlage solcher Einlagen und die Zahlung von Zinsen nur bei industriellen und kommerziellen Aktivitäten möglich.
Seit mehr als 5 Jahren berät unser Unternehmen im Bereich der Erlangung internationaler Lizenzen, der Besonderheiten der Steuerplanung, des Gesellschaftsrechts und der Finanzen und bietet in vielen Ländern Dienstleistungen zur umfassenden Unterstützung geschäftlicher Aktivitäten an.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sind für B2B-Geschäfte bestimmt. Die hier aufgeführten lizenzierten oder regulierten Unternehmen können von ihren jeweiligen Eigentümern oder Dritten zum Verkauf angeboten werden.
Das Unternehmen verkauft, erteilt oder bietet keine Lizenzen, Genehmigungen, Registrierungen oder die damit verbundenen regulierten Dienstleistungen an. Jede bestehende Lizenz, Registrierung, Genehmigung oder jeder Regulierungsstatus unterliegt weiterhin dem geltenden Recht und, falls erforderlich, der behördlichen Genehmigung, Meldung, dem Kontrollwechsel, der erneuten Registrierung oder anderen von der zuständigen Behörde auferlegten Verfahren.
Das Unternehmen agiert ausschließlich als unabhängiger Anbieter von Rechts-, Beratungs- und Transaktionsdienstleistungen und kann bei Due-Diligence-Prüfungen, Transaktionsstrukturierung, Dokumentation, Eigentumsübertragung, erneuter Registrierung und damit verbundenen rechtlichen oder regulatorischen Angelegenheiten behilflich sein.
Keine Auflistung stellt eine Finanz-, Anlage- oder Brokerberatung dar und ist keine Garantie dafür, dass eine Lizenz oder ein Regulierungsstatus von einem potenziellen Käufer übertragen, aufrechterhalten oder genutzt werden kann.







