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Registrierung der ukrainischen Staatsbürgerschaft für adoptierte Personen

Veröffentlicht:
Juni 25, 2021
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Registrierung der ukrainischen Staatsbürgerschaft für adoptierte Personen. Gemäß Artikel 11, der in der ukrainischen Gesetzgebung „Über die Staatsbürgerschaft“ festgelegt ist, haben alle in der Ukraine lebenden Kinder das Recht, die ukrainische Staatsbürgerschaft unter folgenden Bedingungen zu erhalten:

  1. Kinder, die Ausländer sind oder keine Staatsangehörigkeit besitzen, können vorbehaltlich einer Adoption in der Ukraine ansässig werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Person eines Ehepaares, die ein Kind adoptiert, kann ein vollwertiger Einwohner der Ukraine sein, während die andere Partei möglicherweise keine Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Staatenloser (ohne Staatsangehörigkeit) und ein Minderjähriger können jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der angenommenen Adoptionsentscheidung rechtmäßig im Staat ansässig werden;
  2. Kinder, die auf dem Territorium eines anderen Landes geboren wurden und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, vorbehaltlich der Adoption durch eine Familie, bei der eines der Paare rechtmäßig in der Ukraine wohnt und das andere ein Ausländer ist, sind nach der Entscheidung über ihre Adoption rechtmäßige Staatsbürger des Landes in Kraft treten, ungeachtet dessen, ob er auf dem Staatsgebiet leben wird oder nicht;
  3. ein volljähriger Staatenloser, der sich dauerhaft in der Ukraine aufhält, hat das Recht, von einem Bürger der Ukraine oder einem Ehegatten adoptiert zu werden, wenn mindestens einer von ihnen einen rechtmäßigen Wohnsitz in der Ukraine hat. Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsurteils über die Adoption wird der Erwachsene vollwertiger Bürger der Ukraine.

Ein Paket von Dokumenten und in welchen Fällen die Adoption verweigert werden kann

Es gibt verschiedene Adoptionsfälle, nach denen ganz unterschiedliche Dokumente benötigt werden:

1.Ein Minderjähriger wird von einem Bürger der Ukraine adoptiert. Hier wird folgendes Dokumentationspaket benötigt:

  • eine handschriftliche Erklärung über den Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft des adoptierten Kindes;
  • zwei Fotos gedruckt auf mattem Fotopapier (Größe 4,5 x 3,5). Dies ist erforderlich, wenn das Kind das siebente Lebensjahr vollendet hat;
  • Erklärung, aus der hervorgeht, dass das Kind Ausländer oder kein Staatsbürger eines Staates ist;
  • eine Fotokopie der Geburtsurkunde eines Minderjährigen;
  • Fotokopien von Reisepässen oder anderen Dokumenten, die die Person beider Ehepartner bescheinigen;
  • eine Fotokopie des Abschlusses des Gerichtsverfahrens oder des ukrainischen Konsulats, aus der hervorgeht, dass dieses Kind von Bürgern der Ukraine adoptiert werden kann.

Es ist erwähnenswert, dass, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 15 Jahre alt ist, es eine schriftliche Erlaubnis zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft geben muss.

2.Einer der Ehegatten ist vollwertiger Staatsbürger der Ukraine, der andere besitzt keine Staatsbürgerschaft. In diesem Fall benötigen Sie:

  • Antrag mit der Bitte, dem Kind die Staatsbürgerschaft zu verleihen;
  • zwei Fotos mit einer Größe von 4,5 x 3,5 cm (wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption bereits 7 Jahre alt ist);
  • eine Erklärung, dass der Minderjährige keine Staatsangehörigkeit besitzt oder das Kind im Hoheitsgebiet eines anderen Landes geboren wurde;
  • eine Fotokopie der Geburtsurkunde des adoptierten Kindes sowie Dokumente des Adoptivelternteils, die seine Staatsbürgerschaft bestätigen;
  • schriftliche Einwilligung des adoptierten Kindes, wenn es 14 Jahre alt ist;
  • eine Kopie des Reisepasses des zweiten Adoptivelternteils, aus der hervorgeht, dass er keine Staatsbürgerschaft besitzt;
  • eine Fotokopie von Gerichtsurteilen, die die Adoption eines Kindes durch Bürger der Ukraine ermöglichen;
  • eine Fotokopie der Heiratsurkunde derjenigen, die einen Minderjährigen in die Familie aufnehmen möchten.

Einer der Adoptiveltern ist Ausländer. In diesem Fall müssen Sie die folgenden Papiere vorbereiten:

3.Nachweis, dass die adoptierte Person wirklich Ausländer ist oder gar keine Staatsangehörigkeit besitzt;

  • eine Erklärung über den Antrag, dem adoptierten Kind die ukrainische Staatsbürgerschaft zu verleihen;
  • zwei Fotos, die unbedingt auf mattem Fotopapier gedruckt werden müssen, die Größe beträgt 4,5 x 3,5 Zentimeter;
  • eine Fotokopie der Gerichtsentscheidung oder des ukrainischen Konsulats über die Erlaubnis, ein Kind zu adoptieren und ihm die Staatsbürgerschaft der Ukraine zu verleihen;
  • Fotokopien von Reisepässen, um zu bestätigen, dass einer der Adoptiveltern Ukrainer und der andere ein ausländischer Einwohner ist;
  • eine Fotokopie der Heiratsurkunde;
  • eine Fotokopie der Geburtsurkunde des adoptierten minderjährigen Kindes;
  • schriftliche Bestätigung einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, dass sie sich bereit erklärt, vollwertiger Staatsbürger der Ukraine zu werden.

4.Eine volljährige Person, die keine Staatsbürgerschaft besitzt, aber von einem ukrainischen Ehepaar adoptiert wird, bei dem einer der Ehegatten die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzt. Hier sollten Sie angeben:

  • ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der adoptierten Person;
  • eine Fotokopie der Geburtsurkunde, TIN des Adoptierten;
  • zwei Fotos gedruckt auf mattem Papier mit einer Größe von 3,5 cm x 4,5 cm;
  • Nachweis des Fehlens einer Staatsangehörigkeit der erwachsenen adoptierten Person;
  • ein Gerichtsgutachten über die Genehmigung des Adoptionsverfahrens (seine Fotokopie);
  • eine Kopie des Personalausweises des Ehegatten, die das Vorhandensein der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt.

Auch bei letzterer Option ist es wichtig, die Position einer Person eines Ehepaares zu berücksichtigen, je nachdem, ob sie eine Fotokopie einer Bescheinigung über das Vorhandensein der ausländischen Staatsbürgerschaft / deren vollständiges Fehlen benötigt.

Was die Verweigerung einer künftigen Zusammenarbeit angeht, können hierfür folgende Gründe zugrunde gelegt werden:

  1. das vorgelegte Dokumentationspaket entspricht nicht den Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung;
  2. Fehlen eines erforderlichen Dokuments.

Welche Dienstleistungen bietet Eternity Law International

Wenn Sie sich an ein Unternehmen namens Eternity Law International wenden, können Sie die folgenden Arten von Basisdiensten nutzen:

  1. Beratung durch einen hochqualifizierten Rechtsanwalt in Fragen der Verleihung der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  2. Unterstützung beim Ausfüllen eines Antrags, in dem ein Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft an ein adoptiertes Kind oder eine bereits adoptierte Person, die die Volljährigkeit erreicht hat, angegeben wird;
  3. Unterstützung bei der Sammlung eines vollständigen Dokumentenpakets, um die Staatsbürgerschaft schnell zu beantragen;
  4. Gewährleistung des Schutzes der Interessen der Kunden und Bereitstellung einer Begleitung zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  5. die Möglichkeit, das Studium der Unterlagen für die Verleihung der ukrainischen Staatsbürgerschaft an einen adoptierten Erwachsenen oder Minderjährigen zu beschleunigen;
  6. Klarstellungen zu Rechtsakten, die den gesamten Prozess der Verleihung der ukrainischen Staatsbürgerschaft regeln.

Darüber hinaus können Sie in der Firma Eternity Law International zusätzlich zu den Basisdiensten die folgenden Dienste nutzen:

  1. die Angaben in den vom Standesamt ausgestellten Dokumenten korrigieren;
  2. Registrierung der Registrierung am Wohnort in der Stadt Kiew und in der Region;
  3. Registrierung einer Versicherungspolice für Einwohner des Auslands;
  4. Registrierung einer Bescheinigung über keine Vorstrafen;
  5. Ausfüllen der Dokumentation gemäß allen Anforderungen ausländischer internationaler Formulare.

Abschließend ist anzumerken, dass die oben genannten Dokumente in voller Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften „Über die Aneignung der Staatsbürgerschaft“ erstellt werden müssen. Durch Präsidialdekret vom 27.03.2001 wurde die Verordnung Nr. 215 mit dem Titel „Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der administrativen Anforderungen an die Gesetzgebung der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft“ angenommen.

Sollten Ihnen Freizeit, Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Themas nicht ausreichen, dann können Sie jederzeit die umfassende und qualifizierte Unterstützung durch die Spezialisten unseres Unternehmens in Anspruch nehmen.

Kontaktieren Sie bitte uns um weitere Informationen zu bekommen.

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