Die Schweiz gilt als weltweit führend bei Finanztransaktionen und Transaktionen.
Die Führung des Landes achtet auf die Reform der Gesetzgebung, basierend auf der Situation bei der Entwicklung des Kryptowährungsgeschäfts und der Blockchain. Im Jahr 2014 wurde Nicht-Fiat-Währungen ein Rechtsstatus zuerkannt.
Kryptowährungen wurden als digitaler Wertausdruck anerkannt, ein solcher Geldwert kann über Internetkanäle gekauft und verkauft werden. Dieses Ereignis wurde im Bericht des Bundesrates des Landes festgehalten. Kryptowährungen wurden also offiziell als Vermögenswerte anerkannt.
Dies war die Grundlage für die Lizenzierung der Online-Geldindustrie. Die erste Lizenz wurde 2017 ausgestellt. Der Tauscher erhielt den Status eines intermediären DSFI, was ihm das Recht gab, qualifizierte Anleger zu bedienen.
Krypto-Austauscher und ICOs haben jetzt die Möglichkeit, Gelder zu bündeln. Auch die fachlichen Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde FINMA haben sich erweitert.
Es überwacht die Aktivitäten von Organisationen, deren Arbeit im Zusammenhang mit Non-Fiat-Fonds steht, warnt vor möglichen Risiken, verhindert die Entstehung unerlaubter Geschäftsmodelle und bekämpft Betrug.
Die Legalisierung des Kryptogeschäfts erfolgt durch die Finanzmarktaufsicht. Entsprechende Änderungen wurden auch im Bankenreglement vorgenommen. Im Jahr 2018 hat die staatliche Regulierung im Bereich der Online-Währungen eine neue Stufe erreicht.
Das Staatssekretariat für Internationale Finanzen hat eine Arbeitsgruppe zur direkten Zusammenarbeit mit der FINMA eingerichtet. Nach den neuen Regeln werden Unternehmen, die in begrenztem Umfang Blockchain- und Austauschtechnologien einsetzen, keiner behördlichen Kontrolle unterzogen.
Börsen, die nicht für die Durchführung von Kryptowährungstransaktionen lizenziert sind, müssen die allgemein anerkannten Vorschriften einhalten.
Pflichten der Schweizer Tauscher
Unternehmen, deren Tätigkeit in der Durchführung von ICO-Operationen und dem Handel mit Kryptowährungen in jeglicher Form besteht, müssen nach den festgelegten Regeln arbeiten:
- Bekämpfung der Geldwäsche: juristische Personen, die mit Einlagenvermögen handeln, müssen dieses Gesetz befolgen – Identitätsprüfung und Authentifizierung des Käufers und Absenders von Geldern sind erforderlich;
- Terrorismusbekämpfung und Einhaltung aller akzeptierten CFT-Regeln;
- Gewährleistung der vollständigen Sicherheit der Kundengelder, um Vertrauen zu schaffen – dies wird von den europäischen KYC-Vorschriften vorgeschrieben;
- eine korrekte Steuerpolitik betreiben – Kryptofonds gelten als Fremdwährung. Die Erlangung einer Lizenz zur Durchführung von Operationen mit Nicht-Fiat-Fonds impliziert die rechtzeitige Zahlung von Steuern im Allgemeinen. Kapitalgewinne werden nicht besteuert.
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