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Arten von ungarischen Unternehmen

Veröffentlicht:
Januar 20, 2023
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Das Wichtigste vor dem Kauf oder der Gründung eines Unternehmens in Ungarn ist, sich aller Aspekte der Geschäftstätigkeit in diesem Land bewusst zu sein. Ein Geschäftsmann muss mit Gesetzen, Steuern, Beschäftigung, Problemen und Lösungsmöglichkeiten vertraut sein. Einer der wichtigsten Punkte bei der unternehmerischen Tätigkeit ist die Wahl der Unternehmensform. Werfen wir also einen Blick auf einige der verschiedenen Arten von Unternehmen, die es in Ungarn gibt.

Korlátolt Felelősségű társaság (Kft) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC).

Es ist eine Form kleiner und mittlerer Unternehmen. Kft ist eines der typischsten Unternehmensmodelle. Es beinhaltet nur die Durchführung von Geschäftstätigkeiten wie Handel mit Sachen, Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen.

  • Es ist nicht verboten, eine Kft mit einem Eigentümer zu gründen, es können aber auch mehrere sein.
  • Die Anmeldefrist beträgt bis zu 15 Tage.
  • Der kleinste Kapitalbetrag beträgt 10.000 EUR (3 Mio. HUF) und kann in bar oder durch Sacheinlage eingebracht werden.
  • Es gibt keine Beschränkungen für die zulässige Höhe des Kapitals Kft. Flexible Anforderungen an die Befüllung des genehmigten Kapitals.
  • Die Eigentümer können Ausländer oder Ungarn, Einzelpersonen oder Unternehmen sein.
  • Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt.

Közkereseti társaság (Kkt) oder Offene Handelsgesellschaft

Es ist eine Firma mit mindestens zwei Personen, die für Schulden zuständig und gewissenhaft an der Führung des Geschäfts beteiligt sind.

  • Eine offene Handelsgesellschaft besteht aus zwei oder mehr Personen oder Unternehmen, und jedes Mitglied der Partnerschaft ist allein verantwortlich für die Verpflichtungen von Kkt.
  • KKT kann Verpflichtungen eingehen, Rechte ansammeln und an Rechtsstreitigkeiten teilnehmen. Seine Mitglieder handeln als seine Vertreter.
  • Erstellungszeit: nicht mehr als 15 Tage.
  • Vor dem Aufbau dieser Struktur ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter zu berücksichtigen.
  • Der Kapitalzufluss kann in Form von Sach- oder Barmitteln erfolgen, eine Investitionssumme ist nicht erforderlich.

Betéti társaság (Bt) oder Kommanditgesellschaft

ist eine Allianz zwischen zwei oder mehreren Partnern.

  • Ein interessanter Aspekt dieser Unternehmenskategorie ist die Bedingung für die Existenz von zwei Arten von Eigentümern. Es müssen mindestens zwei Komplementäre vorhanden sein. Einer von ihnen muss die volle rechtliche Verantwortung für das Geschäft übernehmen, und der andere ist ein Geschäftspartner, dessen Kompetenz auf die Größe seines Beitrags reduziert ist.
  • Erstellungszeit: nicht mehr als 15 Tage.
  • Die Komplementärin überwacht die Geschäftsführung.
  • Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, Kapitalzuflüsse können in Form von Sach- oder Barmitteln erfolgen.
  • Vor dem Aufbau dieser Struktur ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter zu berücksichtigen.

Részvénytársaság (Rt) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Art von Gesellschaft, in der Aktionäre Aktien des Unternehmens kaufen und verkaufen können.

  • Das Kapital der Gesellschaft kann je nach Anzahl der Anleger, denen Geld für ihre Anteile geschuldet wird, begrenzt sein. Wenn ein Unternehmen große finanzielle Rückschläge erleidet oder sein Geschäft aufgibt, erlaubt es ihm nicht, die Anfangsinvestition einfach zurückzuzahlen.
  • Rt-Aktien können öffentlich gehandelt oder an einer Börse notiert werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen in Privatbesitz oder börsennotiert ist.
  • Sowohl der Registrierungsmarkt als auch der Inhabermarkt ermöglichen ausländischen Anlegern den Kauf von Inhaberaktien. Vorzugsaktien dürfen 50 % der eingetragenen Fonds nicht übersteigen und verzinsliche Aktien dürfen 10 % nicht übersteigen.
  • Die minimal mögliche Finanzierung beträgt 16.000 Euro (ca. 5 Mio. HUF) für eine private Inhabergesellschaft und 65.000 Euro (ca. 20 Mio. HUF) für eine öffentliche Gesellschaft, die in bar oder in Form von Sachleistungen gezahlt werden kann.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt.

Satellitenbüros von Gebietsfremden in Ungarn

  • Unternehmen aus anderen Ländern können Niederlassungen in Ungarn eröffnen.
  • Die Zweigniederlassung ist eine Ergänzung der gebietsfremden Firma und keine separate rechtliche Organisation.
  • Es steht unter der Kontrolle der Hauptgesellschaft.
  • Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt.
  • Ein Investitionsbetrag ist nicht erforderlich.

Wir helfen Ihnen, die richtige Unternehmensform auszuwählen und Ihr Unternehmen in Ungarn sofort zu gründen.

Sie können auch neue Angebote in den Kategorien „Vorratsgesellschaften“, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ sehen.

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