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Schweizer Vermögensverwaltung: Ein Überblick

Veröffentlicht:
Januar 22, 2023

Mit einem ausgezeichneten Track Record im Finanzmarkt gehört die Schweiz zu den führenden Ländern im Bereich Asset Management. Vermögensverwaltungsgesellschaften in der Schweiz sind einer der größten Teile des Finanzplatzes. Lesen Sie weiter, um mehr über die wichtigsten Merkmale dieser Branche zu erfahren.

Überblick über die Vermögensverwaltung im Schweizer Rechtsraum

Der Bereich Asset Management in dieser Jurisdiktion umfasst viele Geschäftsmodelle: Große Banken, die als Vermögensverwalter agieren, koexistieren mit kleinen Nischenmarktteilnehmern. Der Löwenanteil der Finanzbranche wird von Vermögensverwaltungsfirmen mit begrenzter regulatorischer Aufsicht repräsentiert. 2020 hat sich dieser Zustand jedoch mit der Einführung von zwei Standards – dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) – deutlich geändert. Diese neuen Bestimmungen ändern die Führungs- und Aufsichtsebene von Vermögensverwaltern grundlegend.

Zu den aktuellen Entwicklungen im Schweizer Bereich der Vermögensverwaltung gehört die Einführung einer Reihe von EU-Regulierungsänderungen. Dementsprechend ändert sich die Finanzgesetzgebung des Landes ständig, um sie an die in den EU-Ländern geltenden allgemeinen Regeln anzupassen und die Sicherheit der Marktteilnehmer zu stärken.

Überblick über die regulatorischen Rahmenbedingungen

Im Allgemeinen gibt es keine einheitliche Lizenz für alle Finanzinstitute in der Schweiz. Einige Aktivitäten müssen genehmigt werden, während andere ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Zu den bewilligungspflichtigen und der laufenden Regulierung durch die FINMA unterstehenden Finanzunternehmen gehören nach geltendem Recht:

  • Bankinstitute;
  • Versicherungsgesellschaften;
  • Börsenmaklergeschäft;

Fonds, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Trusts.

Die Schweiz gehört weder der EU noch dem EWR an, ist aber Teil der Binnenmarktplattform. Daher gilt die EU-Gesetzgebung nicht direkt für Finanztransaktionen, die in der Schweiz durchgeführt werden, hat aber eine gewisse Auswirkung.

Das kürzlich eingeführte Vermögensverwaltungssystem in der Schweiz ist ein Beispiel für die regulatorischen Änderungen, die im Land durchgeführt wurden, um die Einhaltung internationaler Vorschriften sicherzustellen. Das FIDLEG-System bedeutet eine bedeutende Veränderung für in- und ausländische Unternehmen, die Schweizer Kunden bedienen.

Somit unterliegt die Erbringung der schweizerischen Vermögensverwaltung den folgenden FIDLEG-Vorgaben:

  • Kategorisierung von Kunden in Segmente wie institutionell, professionell und Einzelhandel;
  • vollständige Einhaltung behördlicher Auflagen und organisatorischer Normen;
  • Zugehörigkeit zur Geschäftsstelle des Ombudsmannes; und
  • Registrierung von Anbietern von Beratungsdiensten für Kunden.

Ein weiterer interessanter Punkt ist die Frage der Retrozession, der Versicherung an Finanziers, auch Zweitversicherung genannt. Basierend auf internationalen rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen ändert die Schweizer Vermögensverwaltung Branche derzeit ihr Vergütungssystem, um weniger abhängig von diesen Zahlungsarten zu sein. Aber im Gegensatz zur derzeitigen EU-Verordnung sind Retrozessionen legal, wenn auch eingeschränkter.

Sie können auch neue Angebote in den Kategorien „Vorratsgesellschaften“, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ sehen.

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