Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Vermögenswerte, die an die Verwaltung des EU-Treuhandpakets übertragen werden können.
Zu den Vermögenswerten gehören unter anderem:
Bareinzahlungen (keine Währungsbeschränkungen) Kryptowährungen (Umtausch- und Brieftaschendienste) Anteile Anleihen Anleihen Investmentfonds Hedgefonds in der EU.
Jede Art von Wertpapieren, Rohstoffen, Edelmetallen und Immobilieninvestitionen umfasst das Gesamtpaket:
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