Elektronisches Geld ist eine digitale Form von Bargeld, das in der Europäischen Union als monetärer Wert gilt und auf einem elektronischen Medium aufgezeichnet und gespeichert wird. E-Geld wird von einem EMI (Emittent von E-Geld) nach Erhalt von Geldern von Kunden in einer Höhe ausgegeben, die nicht unter dem bereitgestellten Barwert liegt, und wird von anderen Institutionen als Zahlungsmittel behandelt. Der Erhalt einer europäischen Lizenz von EMI ermöglicht nicht nur die Ausgabe von E-Geld in jeder europäischen Gerichtsbarkeit, sondern auch das Anbieten einer Reihe von Finanzdienstleistungen in der EU.
Die EMI-Lizenz ermöglicht es dem Dienstleister, sich mit SEPA (Single Euro Payments Area) zu verbinden, was es Ihnen ermöglicht, Zahlungen in EU-Währung zu reduzierten Preisen und zu den gleichen Bedingungen in fast jedem EU-Mitgliedsstaat zu tätigen und zu empfangen.
Nach Erhalt einer EMI-Lizenz ist die Organisation berechtigt, die folgenden Dienstleistungen auszuführen:
Durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Betrieb als Unternehmen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Dienstleister die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren in der Anfangsphase der Gründung einer juristischen Person einzuleiten. Die erforderlichen Schritte zum Erwerb einer Lizenz sind wie folgt:
Das Zulassungsverfahren dauert in der Regel etwa drei Monate.
Wenn Sie beabsichtigen, ein EMI-Unternehmen in der EU zu gründen und eine EMI-Lizenz erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte und lassen Sie sich von unseren Anwälten professionell beraten.
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