Heute möchten viele Ukrainer ein eigenes Unternehmen gründen, insbesondere im Ausland. Unter den Ländern der Europäischen Union ist die Tschechische Republik eine der besten Optionen. Dieser Artikel beschreibt die Grundvoraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik.
Die häufigsten Arten von Unternehmen sind: selbstständig, dh Sie sind als freiberuflicher Einzelunternehmer tätig, oder Sie führen ein Unternehmen als juristische Person.
Um in der Tschechischen Republik selbstständig zu sein, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
Ausländer benötigen einen Gewerbeschein nach dem Gewerbegesetz.
Dieses Gesetz definiert zwei Kategorien des Handels:
Dies ist ein Handwerk und ein professionelles Gewerbe, ein Gewerbe, das keine besonderen Fähigkeiten erfordert. Kann bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen per Bescheid erfolgen.
Zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung ist es nicht erforderlich, das Vorhandensein einer entsprechenden Berufsqualifikation nachzuweisen.
Um Geschäfte auf der Grundlage einer besonderen Gewerbeerlaubnis zu tätigen, ist eine Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde erforderlich.
Für die Anmeldung eines Gewerbes oder die Beantragung einer besonderen Gewerbeerlaubnis ist ein einziges Anmeldeformular erforderlich.
Du musst haben
Sowohl für die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis als auch für eine Gewerbeerlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr von 1.000 CZK erhoben.
Die Gewerbebehörde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Gewerbeanzeige eine entsprechende Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen und dem Unternehmer einen Auszug aus diesem Register auszustellen, wenn der Ausländer alle Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung erfüllt.
Der Ausländer muss alle Anforderungen erfüllen, um auf der Grundlage einer speziellen Handelslizenz handeln zu können, und diese muss von der Regierung genehmigt werden (dauert normalerweise etwa 30 Werktage).
Im Zusammenhang mit den neuesten Informationen des Gesetzes über die Gewerbeerlaubnis gilt ein Visum mit vorübergehendem Schutz, das gemäß den neuen Gesetzen zu bestimmten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgestellt wurde, als Aufenthaltserlaubnis. Jede Gewerbeerlaubnisbehörde akzeptiert eine Gewerbemitteilung oder einen Antrag auf eine spezielle Gewerbeerlaubnis von ausländischen Staatsangehörigen, die dieses Visum besitzen.
Das Visum wird für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.
Der Antrag auf ein solches Langzeitvisum ist an die Botschaft der Tschechischen Republik im Land der Staatsbürgerschaft des Ausländers, des Landes, das das Reisedokument ausgestellt hat, oder des Landes, in dem der Ausländer einen langfristigen oder ständigen Aufenthalt hat, zu richten. Jede Botschaft kann pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen annehmen.
Der Visumantrag erfordert eine Verwaltungsgebühr von 1000 CZK.
Ein vollständig ausgefüllter Antrag muss mit Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien davon eingereicht werden. Jedes vorgelegte Dokument muss in tschechischer Sprache verfasst sein oder eine beglaubigte Übersetzung ins Tschechische haben (mit Ausnahme eines Reisedokuments).
Der Mindestbetrag für einen Aufenthalt in der Tschechischen Republik beträgt 50 existenzsichernde Löhne, die durch einen Kontoauszug oder eine andere offizielle Quelle bestätigt werden müssen.
Außerdem sind ein Reisedokument, ein Dokument zur Bestätigung des Aufenthaltszwecks (Dokument über eine Eintragung in das entsprechende Register, z. B. Handelsregister) und ein Lichtbild (auf Anfrage) erforderlich.
Darüber hinaus muss ein Ausländer in bestimmten Fällen eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionen und ein Führungszeugnis vorlegen.
Das Visum für einen langfristigen Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt und kann mehrmals verlängert werden.
Um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu gewerblichen Zwecken zu erhalten, muss eine Verwaltungsgebühr von 2.500 CZK entrichtet werden.
Dem Antrag sind außerdem eine Bescheinigung über das monatliche Einkommen des Ausländers, eine Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Register, eine Bescheinigung über die Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts und die Zahlung der damit verbundenen Kosten, eine Bescheinigung über die Schuldfreiheit, Bestätigung der Schuldfreiheit der juristischen Person, wenn der Ausländer Mitglied der juristischen Person ist, Reisedokument, Foto (auf Anfrage).
Gegebenenfalls benötigen Sie auch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Einkommensteuerbescheid.
Obwohl die Bewerbungsprüfungsfrist auf 60 Tage festgelegt ist, dauert der eigentliche Bewerbungsprozess in der Regel doppelt so lange.
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