Um eine Lizenz zu beantragen, muss der Antragsteller eine in Malta registrierte juristische Person sein. Wenn Sie nur Anlageberatung anbieten, kann der Antragsteller eine natürliche Person mit Wohnsitz in Malta sein. Das Unternehmen muss mindestens 2 Direktoren / Manager haben, um das „Vier-Augen-Prinzip“ zu erfüllen.
Die MFSA kann vom Kunden verlangen, dass er einen Systemprüfer bestellt und jederzeit, auch nach der Zulassung, einen Systemprüfer einsetzen muss. Der Systemauditor wird vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der MFSA ernannt / ersetzt.
SA überprüft / validiert die DLT-Technologie des Kunden, erstellt einen Auditbericht und übermittelt eine Kopie an die MFSA. Die MFSA kann jederzeit eine andere SA bitten, DLT zu überprüfen / zu testen.
Die folgenden VFA-Dienste erfordern eine Lizenz, wenn sie in Bezug auf eine DLT-Einheit gewährt werden, die als virtueller finanzieller Vermögenswert identifiziert wurde:
• Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen: Entgegennahme von Aufträgen zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung virtueller Finanzanlagen und Übertragung dieses Auftrags an einen Dritten zur Ausführung.
• Ausführung von Aufträgen im Auftrag Dritter: Abschluss von Vereinbarungen zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung virtueller Finanzanlagen im Auftrag Dritter.
• Eigenständiges Handeln: Handel mit eigenem Kapital, der zum Abschluss von Geschäften mit virtuellen Finanzanlagen führt.
• Portfolioverwaltung: die Verwaltung von Vermögenswerten, die sich im Besitz einer anderen Person befinden, wenn diese Vermögenswerte virtuelle finanzielle Vermögenswerte umfassen oder deren Verwaltungsmechanismen so gestaltet sind, dass die Person, die diese Vermögenswerte verwaltet oder deren Verwaltung zustimmt, das Recht hat, jedes dieser Vermögenswerte in virtuelle finanzielle Vermögenswerte zu investieren: Begriff „Vermögenswerte“ schließt alle Finanzinstrumente aus, unabhängig davon, ob sie in Malta ausgegeben wurden oder nicht.
• Depotbank- oder Nominee-Services: (a) als Depotbank oder Nominee des virtuellen finanziellen Vermögenswerts und/oder des geheimen Schlüssels handeln; oder (b) Halten eines virtuellen Finanzvermögens und/oder eines privaten kryptografischen Schlüssels als Nominee, wenn die Person, die als Nominee handelt, dies im Namen einer anderen Person tut, die eine VFA-Dienstleistung erbringt, oder im Namen des Kunden dieser Person, und dieser Nominee hält im Zusammenhang mit einem solchen Dienst durchgeführt wird.
• Anlageberatung: Bereitstellung, Angebot oder Zusage, Einzelpersonen als Anleger oder potenzielle Anleger oder Vertreter eines Anlegers oder potenziellen Anlegers eine persönliche Empfehlung zu einer oder mehreren Transaktionen mit virtuellen Finanzanlagen bereitzustellen.
• Virtual Financial Asset Offering: Vertrieb von neu emittierten virtuellen Finanzanlagen oder bereits ausgegebenen virtuellen Finanzanlagen, die nicht zum Handel an der DLT-Börse zugelassen sind, an benannte Personen und die nicht im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot oder bestehenden Eigentümern stehen der virtuellen Finanzanlagen des Emittenten.
• VFA-Austauschbetrieb.
VFAA-Klasse 1
• Empfangen und Weiterleiten von VFA-Bestellungen; und / oder
• Anlageberatung in Bezug auf den VFA; und / oder
• VFA-Platzierung
VFAA-Klasse 2
• Bereitstellung von VFA-Diensten und Speicherung oder Kontrolle von Kundengeldern, mit Ausnahme von VFA-Umtauschtransaktionen oder Führung Ihres eigenen Kontos
VFAA-Klasse 3
• Bereitstellung jeglicher VFA-Dienste und Speicherung oder Kontrolle des Geldes des Kunden, mit Ausnahme von VFA-Umtauschtransaktionen
VFAA-Klasse 4 – VFA-Austausch
• VFA-Börsenverwaltung; • Halten oder Verwalten von Kundengeldern, VFA und/oder privaten kryptografischen Schlüsseln; • Depotbank- oder Nominee-Dienstleistungen ausschließlich in Bezug auf die Aktivitäten einer solchen VFA-Börse
Ein Antrag auf eine VFA Services-Lizenz kann nur über einen zugelassenen VFA-Agenten gestellt werden.
Schritt 1: Senden Sie eine Absichtserklärung an die MFSA mit:
• einer Beschreibung der vorgeschlagenen Struktur
• dem VFA-Dienst, für den die Lizenz beantragt wird
• Identifizieren Sie die Schlüsselrollen
• Rechtsgutachten, dass die vorgeschlagene Tätigkeit nicht den traditionellen Finanzdienstleistungsgesetzen unterliegt
Schritt 2: Teilnahme an der obligatorischen Vorbesprechung in den MFSA-Büros
Schritt 3: Antrag, Begleitdokumente und Provision innerhalb von 60 Tagen nach Vorbesprechung einreichen
Schritt 4: Nach zufrieden mit der Dokumentation / Information und Beurteilung der Eignung und ordnungsgemäßen Qualifikation, erteilt die MFSA eine „formale Zulassung“ mit einer Gültigkeit von 3 Monaten, in der noch offene Fragen erledigt werden
Schritt 5: Erteilung der endgültigen Lizenz
Schritt 6: Geschäftsaufnahme muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen ab dem Zeitpunkt der Lizenzerteilung
• Das Antragsformular muss ausgefüllt und eingereicht werden
• Alle von der MFSA angeforderten Unterlagen müssen zusammengestellt und eingereicht werden, einschließlich eines Geschäftsplans, Richtlinien und Verfahren in Bezug auf Verwaltung, Compliance, Risikomanagement, Sicherheitszugangssysteme und -protokolle, finanzielle Ressourcen, Kapitaladäquanz, Berufshaftpflichtversicherung und alle anderen von der MFSA angeforderten Dokumente
• Dem Unternehmen und der Person, die das Unternehmen besitzt und kontrolliert, müssen vollständige Due-Diligence-Dokumente vorgelegt werden
• Das Unternehmen muss in Malta eingetragen sein oder, falls es nicht in Malta eingetragen ist, in einer anerkannten Gerichtsbarkeit eingetragen sein, vorausgesetzt, die Zweigniederlassung ist ebenfalls in Malta niedergelassen und muss alle von der MFSA festgelegten lokalen Präsenzanforderungen erfüllen Kontrolle“,
• Unternehmenseinrichtungen müssen darauf beschränkt sein, als Lizenznehmer zu handeln, der VFA-Dienste erbringt – das Unternehmen darf keine andere Tätigkeit ausüben, die nach einem anderen Recht lizenziert ist
• Zahlung von Gebühren.
Alle Lizenzinhaber werden in ein öffentliches Online-Register eingetragen.
Der Lizenzinhaber muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lizenzerteilung mit der Erbringung autorisierter Dienste beginnen, andernfalls erlischt die Lizenz.
Die Eignungs- und Qualitätsbewertung gilt für:
• Personen, die mindestens 10 % direkt/indirekt am Unternehmen beteiligt sind
• Ehrenamtliche Eigentümer
• Vorstandsmitglieder
• Senior Manager
• MLRO – muss Mitglied der Geschäftsführung oder Compliance Officer sein
• Compliance Officer (Compliance-Funktion durchgeführter VFA-Agent) – kann auch als MLRO fungieren
• Risikomanager (falls zutreffend)
• Jede andere Person, die das VFA-Geschäft effektiv leitet
Muss die PQ repräsentieren und ein akzeptables Niveau an Kenntnissen, Qualifikationen, beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen nachweisen Es muss auch nachgewiesen werden, dass der ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeit ausreichend Zeit gewidmet wird.
Kontaktieren Sie bitte uns um weitere Informationen zu bekommen.